Der Grundbesitz esse kraft seines Monopols mit der
Industrie aus der selben Schüssel. Er nehme dem Arbeiter
den kaum erworbenen Bissen Brot zur Hälfte
wieder weg, aber er könne allerdings diese Vorteile nicht
erhalten, wenn nicht in den natürlichen Lohnverhältnissen
eine steigende Tendenz sei (S. 821):
„Millionen werden gewonnen, ohne daß ein Strohhalm
produziert würde: man teilt sich in den Ertrag
der Steuer, welche man von der Arbeit der
Sta d tb e w o h n e r (indirekt auch von derjenigen des Landes)
in Zukunft zu erheben gedenkt." (S. 331.)
Lange hat in seinem Buche verlangt, daß die Menschen
sich ohne Unterschied des Besitzes als Glieder einer
großen Familie betrachten sollten, die durch die Bande
der Liebe, der wechselseitigen Förderung ihres Wohls
und durch geheiligte Pflichten mit einander verbunden
sind (S. 345). Er ist gegen die deutsche Genossenschaftbewegung
und gegen das Unternehmertum zuweilen ungerecht
gewesen. Es soll ihm aber unvergessen bleiben,
daß er der erste gewesen ist, der eine k o nst it ut i onelle
Form der Fabriken verlangt und diese sogar in
bemerkenswerter Voraussicht der Folgen einer Sozialisierung
der republikanischen vorgezogen hat (S. 370-380).
Er hat am Schlusse seines Buches eine Reform des Erbrechts,
die Parzellierung des Großgrundbesitzes und unter
Umständen, namentlich in den Städten wo die
Prioritätrente wuchere, die Aufhebung des privaten
Grundeigentums inbetracht genommen (Seite 382). Er
wollte aber das private Grundeigentum nur da beseitigen,
wo es zu einem bloßem Mittel werde, Tribut
von fremder Arbeit zu erheben. Ein Gesetz über
Enteignung des städtischen Grundbesitzes oder über Enteignung
der Grundstücke innerhalb eines bisher noch
nicht bebauten Gürtels um die Stadt, wollte er lieber
heute als morgen entstehen sehen (S. 4083). Sein Name
1 A