haupt eine Grundrente vorhanden ist, ist von mir in der
ersten Auflage dieses Buches S. 15 die Tatsache des Be-
sitzes angesehen worden:
Da s Recht d er Eigentümer, andere
von der Benutzung de s B o d en s aus -
zuschließ en.
Wo dieses Recht des Eigentümers fehlt, kann es auch
keine Grundrente geben. Aus diesem Recht geht sie her-
vor. Mit seiner Erweiterung oder Einschränkung steigt
und fällt sie. Das Recht, andere die Benutzung zu ver-
weigern ist das primäre. Dann erst kommen Fruchtbar-
keit und Lage, Vermehrung oder Rückgang der Bevölke-
rung oder des Wohlstandes als sekundäre Ursachen in-
betracht. Die beste Lage, der fruchtbarsste Boden und die
stärkste Zunahme der Bevölkerung oder des Reichtums
liefern keine Grundrente, wenn der Grund und Boden
dem öffentlichem Verkehr freigegeben worden ist. Der
Dönhoffplatz oder der Tiergarten in Berlin haben keine,
die benachbarten Grundstücke eine sehr hohe Grundrente.
Die einen sind dem öffentlichem Verkehr überlassen, die
anderen sind im Privatbesitz. Laßt den Dönhoffplatz oder
den Tiergarten in Privatbesitz übergehen, dann werdet
ihr sehen, wie Grundrente entsteht.
Ir Damaschke hat die Grundrente in eine na-
türl iche und eine spe k ul ati ve geteilt. Ich habe
diese Einteilung zuerst in der zehnten Auflage seines
Buches Bodenreform gefunden, die 1910 erschienen ist.
Es heißt dort auf Seite 85:
Es ist eine folgenreiche Erkenntnis, zwischen der s p ek u-
la tiven und der natürlichen Grundrente zu unter-
scheiden. Die s pe ku l at iv e Grundrente ist die Frucht
falscher Bebauungpläne, verderblicher Bauordnungen, unbe-
arenzter Verschuldungmöglichkeiten, unbegründeter Steuer-
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