Full text: Nationale Bodenreform

haupt eine Grundrente vorhanden ist, ist von mir in der 
ersten Auflage dieses Buches S. 15 die Tatsache des Be- 
sitzes angesehen worden: 
Da s Recht d er Eigentümer, andere 
von der Benutzung de s B o d en s aus - 
zuschließ en. 
Wo dieses Recht des Eigentümers fehlt, kann es auch 
keine Grundrente geben. Aus diesem Recht geht sie her- 
vor. Mit seiner Erweiterung oder Einschränkung steigt 
und fällt sie. Das Recht, andere die Benutzung zu ver- 
weigern ist das primäre. Dann erst kommen Fruchtbar- 
keit und Lage, Vermehrung oder Rückgang der Bevölke- 
rung oder des Wohlstandes als sekundäre Ursachen in- 
betracht. Die beste Lage, der fruchtbarsste Boden und die 
stärkste Zunahme der Bevölkerung oder des Reichtums 
liefern keine Grundrente, wenn der Grund und Boden 
dem öffentlichem Verkehr freigegeben worden ist. Der 
Dönhoffplatz oder der Tiergarten in Berlin haben keine, 
die benachbarten Grundstücke eine sehr hohe Grundrente. 
Die einen sind dem öffentlichem Verkehr überlassen, die 
anderen sind im Privatbesitz. Laßt den Dönhoffplatz oder 
den Tiergarten in Privatbesitz übergehen, dann werdet 
ihr sehen, wie Grundrente entsteht. 
Ir Damaschke hat die Grundrente in eine na- 
türl iche und eine spe k ul ati ve geteilt. Ich habe 
diese Einteilung zuerst in der zehnten Auflage seines 
Buches Bodenreform gefunden, die 1910 erschienen ist. 
Es heißt dort auf Seite 85: 
Es ist eine folgenreiche Erkenntnis, zwischen der s p ek u- 
la tiven und der natürlichen Grundrente zu unter- 
scheiden. Die s pe ku l at iv e Grundrente ist die Frucht 
falscher Bebauungpläne, verderblicher Bauordnungen, unbe- 
arenzter Verschuldungmöglichkeiten, unbegründeter Steuer- 
31";
	        
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