privilegien für den unbebauten Boden und der dadurch ermöglichten
künstlichen Zurückhaltung durch das organisierte Spekulationskapital.
Sie kann und muß gebrochen werden.
In gleicher Weise hat er sich in der Zeitschrift Bodenreform
1922 S. 41 und 1925 S. 45 geäußert. Er hat aber
außeracht gelassen, daß auch richtige Bebauungpläne und
vernünftige Bauordnungen, beschränkte Versschuldungmöglichkeiten
und gerechte Steuern auf die Grundrente
wirken. Seine Erklärung läßt es ungewiß, ob dieser Teil
der Grundrente zu der natürlichen oder zu der spekulativen
gerechnet werden soll. Eine andere Einteilung hat
vor ihm Professor Eb erst a d t in der Zeitschrift für
Wohnungwesen 1904 S. 9 vorgeschlagen. Er unterscheidet
zwei Arten der Werterhöhung des Bodens, 1) durch Meliorationen
(materielle) und, 2) durch Spekulation (immaterielle).
Der Jesuitenpater v. N e l l- Breuning will
die Grundrente dagegen in eine „natürliche“ und eine
„künstliche“, in die gewachsene und die gemachte unterschieden
sehen, von denen die erste nicht wegzusteuern,
sondern nur zu besteuern ist, die andere zu beseitigen und
im Keime zu ersticken ist.*)
Mir hat am besten die Einteilung von Adolf P o h l -
m an gefallen, der die Grundrente in eine normale,
die vollständig unabhängig vom Willen einzelner oder
aller gebildet wird und in die aus Recht s verhältnissen
entspringende zerlegt hat.**) Er hat auch die Ansicht ausgesprochen,
daß die Grundrente keinen wirtschaftlichen,
sondern einen politischen Hintergrund habe. Sie
stelle im Grunde keine Bezahlung dar für die Benutzung
eines Stückes Land, sondern für die Rechtssicherheit, es
ungestört zu besitzen und seine Früchte zu genießen. Er
hat gemeint, daß man nicht Nationalökonom studiert zu
haben brauche, um voraussehen zu können, daß die wäh-.)
geitschrist Bodenreform 1925 6.5
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