haupt eine Grundrente vorhanden ist, ist von mir in der
ersten Auflage dieses Buches S. 15 die Tatsache des Besitzes
angesehen worden:
Da s Recht d er Eigentümer, andere
von der Benutzung de s B o d en s aus -
zuschließ en.
Wo dieses Recht des Eigentümers fehlt, kann es auch
keine Grundrente geben. Aus diesem Recht geht sie hervor.
Mit seiner Erweiterung oder Einschränkung steigt
und fällt sie. Das Recht, andere die Benutzung zu verweigern
ist das primäre. Dann erst kommen Fruchtbarkeit
und Lage, Vermehrung oder Rückgang der Bevölkerung
oder des Wohlstandes als sekundäre Ursachen inbetracht.
Die beste Lage, der fruchtbarsste Boden und die
stärkste Zunahme der Bevölkerung oder des Reichtums
liefern keine Grundrente, wenn der Grund und Boden
dem öffentlichem Verkehr freigegeben worden ist. Der
Dönhoffplatz oder der Tiergarten in Berlin haben keine,
die benachbarten Grundstücke eine sehr hohe Grundrente.
Die einen sind dem öffentlichem Verkehr überlassen, die
anderen sind im Privatbesitz. Laßt den Dönhoffplatz oder
den Tiergarten in Privatbesitz übergehen, dann werdet
ihr sehen, wie Grundrente entsteht.
Ir Damaschke hat die Grundrente in eine natürl
iche und eine spe k ul ati ve geteilt. Ich habe
diese Einteilung zuerst in der zehnten Auflage seines
Buches Bodenreform gefunden, die 1910 erschienen ist.
Es heißt dort auf Seite 85:
Es ist eine folgenreiche Erkenntnis, zwischen der s p ek ula
tiven und der natürlichen Grundrente zu unterscheiden.
Die s pe ku l at iv e Grundrente ist die Frucht
falscher Bebauungpläne, verderblicher Bauordnungen, unbearenzter
Verschuldungmöglichkeiten, unbegründeter Steuer-31";