mein sc< af t auf die Grundrente zu einseitig in den
Vordergrund gestellt und es sind daraus weitgehende
Schlüsse gezogen worden. Die Tätigkeit des Besitzers
ist dagegen zu wenig beachtet worden. Diesen Fehler hat
schon Henry George gemacht, und vor und nach ihm haben
es andere getan. Soweit die gestiegenen Bodenwerte auf
die Leistungen der Gesamtheit zurückgeführt werden kön-
nen, ist die Forderung der Bodenreformer nicht anzu-
fechten, das was die Gemeinschaft geschaffen hat, auch für
sie nutzbar zu machen. Es gibt aber Fälle, in denen die
Grundrente nicht durch die Gesamtheit, sondern in hohem
Grade durch die Arbeit der Eigentümer erhöht werden
kann. Diese Fälle sind in der Bodenreform Literatur bis
jetzt nicht genügend berücksichtigt worden und ihre Zahl
ist viel größer als gemeinhin angenommen wird.
Wenn ein Fabrikant seinen Betrieb aus der Stadt in
einen Vorort verlegt und auf freiem Felde eine Fabrik
errichtet, so wird dadurch die Grundrente erhöht. Diese
Erhöhung erstreckt sich nicht nur auf den Boden, den er
selbst benutzt, sondern auch auf Grundstücke, die in der
Nähe liegen. Ein anderer Fabrikant der seinem Beispiel
folgen will, findet erhöhte Bodenpreise. Entsteht auf dem
Lande eine neue Ansiedlung, so werden die Bodenpreise,
die nichts anderes sind als die kapitalissierte Grundrente
in der ganzen Umgebung steigen. Wenn von einem Gut-
besitzer Ödland kultiviert oder eine Zuckerfabrik errichtet
wird, wenn eine Gesellschaft auf ehemaligem Ackerland
Straßen anlegt und neue Stadtviertel erschlossen werden,
so geschieht das gleiche. Wird ein altes Haus abgebrochen
und dafür ein neues errichtet, das der Straße kaufkräftige
Bewohner zuführt, so kann es ebenso wirken. Schon das
zukaufen angrenzender Grundstücke, das zusammenlegen
von zwei schmalen Grundstücken, um ein besser zuge-
schnittenes zu erhalten, das eine bessere Ausnützung er-
möglicht, kann den Wert des ganzen erhöhen. Die An-
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