lage einer Straßenbahn durch eine Privatgesellschaft wird
den Wert aller Grundstücke erhöhen, die bessere Verbindung
erhalten haben. Wird ein Bergunternehmen fündig
und werden dadurch unterirdische Bodenschätze aufgeschlossen
oder wird von einem Eigentümer eine Mineralquelle
erbohrt, so wollen wir den Unternehmern gewiß
kein dauerndes und unbeschränktes Besitzrecht daran zusprechen.
Sie können aber mit vollem Recht einen Anteil
an der erhöhten Grundrente verlangen.
Sinige Sinwände.
ON hat gegen diese Auffassung einige Einwände
erhoben. Der wichtigste ist gewesen, daß durch die
Arbeit einzelner immer nur Sachwerte entstehen können,
Grundrente aber erst dadurch, daß die Al l g em e i nh
e it sie benötige. Ein Fabrikant könne eine Fabrik
bauen und mit seiner Familie darin arbeiten. Wenn er
keine Abnehmer für die Ware habe, sso nütze ihm die Produktion
nur, soweit er seine Bedürfnisse damit decken
könne. Der Wert des Bodens, auf dem die Fabrik stehe,
steige erst, wenn die Allgemeinheit die Erzeugnisse der
Fabrik benötige. Die Bedürfnisse der Allgemeinheit seien
es, die für die Grundrentenbildung maßgebend sind. Ich
glaube nicht, daß diese Argumente stichhaltig sind. Es ist
9anz unrichtig, daß Grundrente nur entsteht, wenn die
Allgemeinheit die Produkte benötigt. Fabriken arbeiten
in der Regel nicht für die Allgemeinheit, sondern für
einen bestimmten Kundenkreis. Zuweilen nur für einige
Wenige Abnehmer, die oft genug ihren Wohnsitz im Auslande
haben. Dann hätten diese ausländischen Abnehmer
den Wert des Boden erhöht, auf dem die Fabrik
steht. Es wird wohl richtiger sein, dieses Verdienst dem
Unternehmer zuzuschreiben, der die Kundschaft im Inund
Auslande aufgesucht, ihre Bedürfnisse ermittelt und
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