Eine Kleinbahngesellschaft will Einnahmen daraus erzielen,
daß sie Personen oder Güter befördert. Bei Eisenbahnen,
die in Amerika aufgrund von Landkonzesssionen
durch unbewohnte Gebiete geführt worden sind, wird aber
das steigen der Grundrente und der Bodenwerte von
vornherein entscheidend mitsprechen. Auch bei Fabrikbauten,
die in der Umgegend von Berlin in einem mir
bekanntem Falle von einem Unternehmer in großzügiger
Weise errichtet worden sind, nicht um sselbst Betriebe darin
einzurichten, sondern um sie an andere Gewerbetreibende
zu vermieten, ist die Hebung der Grundrente der
Zweck des Unternehmens gewesen.
Ebenso liegen die Dinge in allen Fällen, in denen
von privaten Unternehmern eine Arbeit geleistet wird,
deren Ergebnis sein soll, die Grundrente zu erhöhen. Das
ist in großem Umfange im Baugewerbe, bei den Bergwerken
und in der Landwirtschaft der Fall. Ein Teil
dieser Unternehmungen erfordert große Mittel. Alle
verlangen planmäßige Arbeit, und die staatliche Gemeinschaft
hat alle Ursache, sie zu fördern. Wenn der Erfolg
dieser produktiven Tätigkeit nach Adolf Wagner durch
eine hundertprozentige Grundsteuer*) infrage gestellt,
und den Unternehmern nur die Aussichten auf Verluste
aber keine auf Gewinne gelassen werden, so müssen solche
Unternehmungen unterbleiben und die Gesamtheit wird
den Schaden davon haben.
Die Rechte der Gesamtheit find zu begrenzen.
D Erwägungen können nur zu der Schlußfolgerung
führen,
daß auch die Rechte der Gesamtheit
an die Grundrente zu begrenzen s ind.
sz. *) Wagner Adolf Grundlegung § 341.
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