Selbsteinschätzung nachzuprüfen, was man ihnen kaum
versagen kann, so wird nicht mehr die private sondern
stets die am tl i ch e Schätzung maßgebend sein. Dann
wird es aber richtiger sein, von vornherein dabei zu bleiben.
Die amtliche Schätzung wird gleichmäßiger und gerechter
ausfallen. Die Eigentümer haben das Recht der
Berufung und das Verfahren wird in jeder Hinsicht
besser sein, als eine Selbsteinschätzung, die keine mehr ist.
Die Grundfsteuer als einzige Steuer.
(f?r kann ich auch gegen den von Damaschke verlangten
Ersatz aller anderen Steuern für den schaffenden
Landwirt durch die reine Grundsteuer meine Bedenken
nicht unterdrücken. Damaschke hatte schon früher
in dem von ihm entworfenem Programm der Bodenreformer
vom 14 Oktober 1898 den Ersatz aller Steuern und
Zölle durch eine Grundsteuer oder Bodenpacht verlangt.*)
Er hat jetzt auf die Klagen von deutschen und österreichischen
Landwirten hingewiesen, die 15 bis 18 verschiedene
Steuern aufzubringen hätten. Das ist kein gesunder Zustand
und eine Vereinfachung unseres Steuersystems ist
ein Ziel aufs innigste zu wünschen. Jc< sehe es als
sebstverständlich an, daß bei der Einführung einer Grundsteuer
vom gemeinem Wert in Höhe von einem drittel der
Grundrente andere drückende Steuern und vor allem die
verhaßte Hau sz i n s st eu e r abgeschafft werden müssen.
Ob es aber möglich sein wird, durch die Grundsteuer vom
gemeinem Wert alle übrigen Steuern entbehrlich zu
machen ist eine andere Frage. Eine einzelne Gemeinde
mag es versuchen, mit dem Ertrag der Grundsteuer ihren
gesamten Bedarf zu decken. Die großen Aufwendungen,
die das Reich für Heer und Flotte, Reparationen und
Pensionen, die Länder, Provinzen und Kreise für ihre
*) Vergl. S. 233.
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