stellen einer höheren Veranlagung zur Zuwachssteuer
auszusetßen. Sie haben deshalb vorgezogen, eine höhere
Grunösteuer zu entrichten, um dem größerem Übel einer
hohen Zuwachsssteuer zu entgehen. Man sollte sich mit
solchen gelinderen Mitteln begnügen. Ein Teil des
Grundbesitzes ist jetzt viel weniger wert, als vor dem
Weltkriege. Sollen die Besitzer bei der Selbsteinschätzung
den Wert angeben, den die Grundstücke früher gehabt
haben oder den, den sie jetzt haben und der sich, wie wir gesehen
haben, auch ohne jede änderung des Ertrages durch
steigen oder fallen des Zinsfußes verändern kann. Der
Preis, den die Grundstücke vor dem Kriege gehabt haben,
mag häufig spekulativ gewesen sein. Er gründete sich auf
die Annahme einer dauernden wirtschaftlichen Blüte unseres
Vaterlandes. Darf man den Besitzern die Hoffnung
nehmen, wieder in bessere Verhältnisse zu kommen? Das
tut man aber, wenn man sie zwingen will, entweder
Steuern zu zahlen, die außer Verhältnis zu den Erträgen
stehen, oder sich der Gefahr auszusetzen, enteignet zu
werden.
[Len muß bei dem von Damaschke und Pohlman
empfohlenem Verfahren jede Gleichmäßigkeit in der
Veranlagung aufhören. Wenn jeder Besitzer sich selbst einschätzen
darf, werden der Willkür Tor und Tür geöffnet.
Es kann jeder seinen Grundbesitz hoch oder niedrig einschätzen,
nach seiner Neigung Steuern zu zahlen oder zu
verkaufen. Nach Pohlman soll die Selbsteinschätzung für
unbebauten Boden sogar jeder behördlichen Nachprüfung
entzogen sein. Nur bei bebauten Parzellen soll die Einschätzung
durch Schätzungämter geschehen. Diese sollen
aber, wenn sie die angegebenen Schätzungen erhöhen,
Käufer nachweisen oder das Grundstück zu dem geschätztem
Preise übernehmen. Sind das nicht unmögliche
Dinge? Wird den Behörden das Recht gegeben, die
IIZO