des Siedlungwesens niemals praktisch tätig gewesen. Sein
Vorschlag, die gewaltigen Summen, die zum durchführen
des Plans erforderlich gewesen wären, im wesentlichem
mit Hilfe der Notenpressse zu beschaffen, hat bei einem so
mit dem Geldwesen vertrautem Mann Bedenken erregen
müssen, die Damaschke als Theoretiker nicht beseitigen
konnte. Zwei Aufsätze über den „Geldöbedarf für Krieger-
heimstätten“ und „Assignatenwirtschaft“, die anfangs 1917
im Jahrbuch der Bodenreform veröffentlicht worden sind,
konnten wegen ihrer laienhaften Auffassung diese Be-
denken nur vermehren.
N? die Haltung der Reichsregierung werden auch die
Einwände nicht ohne Einfluß gewesen sein, die der
antibodenreformerische Schutzverband für Grundbesitz
gegen die Vorschläge der Bodenreformer geltend gemacht
hat. Sein Präsidium hatte in einer Erklärung, die
der Schutzverband veröffentlichte, gesagt, daß er natür-
lich (1) für die Errichtung von Kriegerheimstätten sei:
„Aber sie, die Ansiedlung, hat auch zu gutem deutschem
Rechte zu erfolgen, nicht zu einem schlechterem Rechte, wie
es die Bodenreformer empfehlen. Insbesondere ist es f e h -
ler h a f t und ent sc< i e d en zu verwerfen, wenn der
f: die Heimstätte nicht un b e s < r än kt veräußern
In Wirklichkeit lief das auf eine Ablehnung des Heim-
stättengedankens hinaus. Man brauchte nur an das
Schicksal der berühmten Oités ouvrières in Mühlhausen i.
E. zu denken, um zu erkennen, daß die Heimstätten ohne
einen Schutz gegen eine spekulative Ausnutzung keinen
Bestand haben würden und daß sie weder frei veräußer-
lich noch unbeschränkt verschuldbar sein dürften. Die
Phrase von dem schlechterem Recht hat der preußische
Kronsyndikus Professor Philipp Zo rn gebührend zu-
mmi der Bodenreform 1918 S. 185.
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