Full text: Nationale Bodenreform

des Siedlungwesens niemals praktisch tätig gewesen. Sein 
Vorschlag, die gewaltigen Summen, die zum durchführen 
des Plans erforderlich gewesen wären, im wesentlichem 
mit Hilfe der Notenpressse zu beschaffen, hat bei einem so 
mit dem Geldwesen vertrautem Mann Bedenken erregen 
müssen, die Damaschke als Theoretiker nicht beseitigen 
konnte. Zwei Aufsätze über den „Geldöbedarf für Krieger- 
heimstätten“ und „Assignatenwirtschaft“, die anfangs 1917 
im Jahrbuch der Bodenreform veröffentlicht worden sind, 
konnten wegen ihrer laienhaften Auffassung diese Be- 
denken nur vermehren. 
N? die Haltung der Reichsregierung werden auch die 
Einwände nicht ohne Einfluß gewesen sein, die der 
antibodenreformerische Schutzverband für Grundbesitz 
gegen die Vorschläge der Bodenreformer geltend gemacht 
hat. Sein Präsidium hatte in einer Erklärung, die 
der Schutzverband veröffentlichte, gesagt, daß er natür- 
lich (1) für die Errichtung von Kriegerheimstätten sei: 
„Aber sie, die Ansiedlung, hat auch zu gutem deutschem 
Rechte zu erfolgen, nicht zu einem schlechterem Rechte, wie 
es die Bodenreformer empfehlen. Insbesondere ist es f e h - 
ler h a f t und ent sc< i e d en zu verwerfen, wenn der 
f: die Heimstätte nicht un b e s < r än kt veräußern 
In Wirklichkeit lief das auf eine Ablehnung des Heim- 
stättengedankens hinaus. Man brauchte nur an das 
Schicksal der berühmten Oités ouvrières in Mühlhausen i. 
E. zu denken, um zu erkennen, daß die Heimstätten ohne 
einen Schutz gegen eine spekulative Ausnutzung keinen 
Bestand haben würden und daß sie weder frei veräußer- 
lich noch unbeschränkt verschuldbar sein dürften. Die 
Phrase von dem schlechterem Recht hat der preußische 
Kronsyndikus Professor Philipp Zo rn gebührend zu- 
mmi der Bodenreform 1918 S. 185. 
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