teljahresschrift für Volkswirtschaft 1866 Band II1 S. 7
sogar dafür eingetreten, Lasten wie Telegrafen und Post,
die der Staat jetzt als auftragloser Geschäftführer (!) der
bürgerlichen Gesellschaft besorge, von sich abzuwälzent).
Braun hatte damit gezeigt, daß das heitere Anssehen,
dessen er sich nicht nur in Freihandelkreisen erfreute,
wohl verdient war. Es ist begreiflich, daß Adolph Wagner
bei solcher Gegnerschaft mit seinen Vorschlägen in der
Versammlung nicht durchgedrungen ist.
Adolph Wagners Grundlegung.
On den Jahren 1875 und 1876 hat Adolph Wagner seine
I Grundlegung der allgemeinen oder theoretischen
Volkswirtschaftlehre (Lehrbuch der Politischen
Ökonomie Band 1) veröffentlicht, die schon 1879 in zweiter
Auflage erschienen ist. Auf diese nehme ich im folgendem
Bezug. Wagner hat, wie er in den Vorbemerkungen
sagte, anknüpfend an Rodbertus, Lange und Schäffle,
den Versuch gemacht, an Stelle des physiokratisch Smithschen
Systems einen Neubau zu setzen.
„Der Punkt, um den sich alles dreht, ist die alte Frage
vom Verhältnis des Einzelnen zu GemeinFschaft.'
(S. 2.)
Mit dem Romanisten Rudolf von Jhering, dem Verfasser
des Buches „Der Zweck im Recht“, wollte er aus
den Bedingungen des Gemeinschaftlebens heraus, die
Freiheit- und Eigentumfragen erörtern, und von der
Zukunft erwarten, daß die s o zi a l- rechtliche statt der
in di vi d ua l- rechtlichen, die eigentlich v o l k 8 wirtschaftliche
statt der überwiegend priva twirtschaftlichen
Auffassung zum entscheidendem Siege und zu allgemeiner
Annahme gelange (Vorbemerk. Seite 4). Die Auf-*)
Verhandlungen des Vereins für Sozialpolitik 1877 (S. 170.)
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