Full text: Nationale Bodenreform

„Bodenreform Gesetz“ bekannt geworden ist. Der Ent- 
wurf ist im Jahrbuch der Bodenreform 1920 S. 216 und 
in der Zeitschrift Bodenreform vom 5. Juli 1921 veröffent- 
licht worden. Die Begründung ist vom Geh. Justizrat 
Professor Dr. Er m a n in Münster verfaßt worden. Der 
Entwurf enthält nur Forderungen, gegen die kein ernst- 
hafter Sozialpolitiker etwas einwenden kann. Trotzdem 
hat der Entwurf mehr als fünf Jahre unerledigt im 
Reichsarbeitministerium gelegen. über die Gründe der 
langen Verzögerung ist nichts bekannt geworden. Sie 
werden in unseren parlamentarischen Verhältnissen zu 
suchen sein, die sich auch in dieser Sache nicht gerade vor- 
teilhaft von denen unseres in Trümmer geschlagenen 
kaiserlichen Deutschlands unterschieden haben. 
Erst im November 1925 ist es den im Beirat vertre- 
tenen Gewerkschaftführern gelungen, im preußischem 
Landtag einen Antrag der sozialdemokratischen Partei 
zur Annahme zu bringen, durch den die Landesregierung 
ersucht worden ist, den vom Ständigem Beirat für das 
Heimsstättenwesen aufgestellten Entwurf dem Reichstage 
zur Verabschiedung vorzulegen. Am 2. Dezember 1925 
hat im Unterausschuß des Reichstages für Siedlung und 
Pachtfragen eine Verhandlung stattgefunden, zu der D. 
Dr. Damaschke als Vorssitzender des Beirats zugezogen 
worden war. Es ist mit einer Stimme Mehrheit be- 
schlosssen worden, die Reichsregierung zu ersuchen, ein 
Gesetz im Sinne des Entwurfs des Ständigen Beirats 
vorzulegen und am 5. Mai 1926 hat der Reichstag mit 
243 gegen 137 Stimmen, bei 29 Enthaltungen, den Antrag 
des Ausschusses angenommen. Von diesem Beschlusssse bis 
zur Vorlage und Annahme des verlangten Gesetzes ist 
der Weg noch ziemlich weit, und es wird auch dann noch 
alles auf die Ausführung ankommen. Immerhin ist ein 
Schritt vorwärts getan worden. Um ängstliche Gemüter 
zu beruhigen, hat man von der Reichsregierung nur die 
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