steigende Summe erhöht worden waren, beschloß der County Council
kürzlich bei Gelegenheit des Projekts der Verbreiterung des Strand,
durch Niederlegung der Häuserreihe, welche die betreffende Straße
von der parallel ziehenden Hollywell Street trennt, daß diese Arbeit
nur unter der Bedingung von der Stadt vorzunehmen sei, daß die-
selbe ermächtigt werde, die umliegenden Grundbesitzer zur Tragung
der Kosten bis zur Höhe des ihnen zufallenden Wertzuwachses her-
anzuziehen.
Eine Bill, welche diesen Beschluß verkörpert, liegt denn auch zur
Zeit dem englischen Parlamente schon tatsächlich vor. Für den Fall
einer Ablehnung durch das Parlament ist der County Council fest
entschlossen, lieber die notwendige Straßenverbreiterung nicht vor-
zunehmen, als wie solche, wie bisher, aus der Tasche der Gesamt-
heit der Steuerzahler zu bestreiten, da die Kosten gerechter Weise
von denen getragen tverden müssen, denen der direkte Vorteil zu-
fällt, nicht aber von den gänzlich uninteressierten, den erwachsenden
Vorteilen durchaus fernstehenden Personen.
Auch der Senat der Vereinigten Staaten hat in jüngster Zeit
einen ähnlichen Beschluß des seiner Jurisdiktion unterstellten District
of Columbia gefaßt, in dem ein Teil der Kosten zur Anlage eines
Parks von den umliegenden Grundbesitzern, deren Eigentum dadurch
einen höheren Wert erhält, getragen werden soll.
Der Einwand, daß in dieser Beziehung eine allmähliche Aus-
gleichung der auf die verschiedenen Stadtteile verwandten Kosten
aus öffentlichen Mitteln stattfände, ist zwar wohl gewiß für einen
großen Staat durchschlagend, aber ebenso bestimmt irrtümlich in
bezug auf eine städtische Kommune von immerhin geringerem Um-
fange und demnach größeren lokalen Gegensätßen innerhalb ihres
Bereiches.
Denn wenn beispielweise jezt dem Alexanderplaß neber seiner
hervorragenden geschäftlichen Lage noch auf allgemeine und zwar
bedeutende Kosten außerdem der Charakter eines Schmuckplatzes
beigelegt wird, ~ was wir an sich mit Freuden begrüßen = so ist
es doch nur einfach billig, daß die betreffenden Grundstückeigentümer,
welche den direkten Vorteil aus dieser Bereicherung des Alexander-
platzes ziehen, auch angehalten werden, zu ihrem Teile zu den
dadurch entstehenden Kosten beizutragen. Es ist eben bei derartigen
und verwandten Anlagen nicht zu übersehen, daß die Vorteile der-
selben proportional abnehmen mit der Entfernung der übrigen
Straßen und Grundstücke von denselben, bis sie schließlich eben durch
die Entfernung selbst für die entfernter gelegenen Teile völlig illu-
sorisch werden.
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