In Anerkennung der unwiderlegbaren Richtigkeit des unserm
Antrage zugrunde liegenden Prinzips hat der Magistrat bereits
in einem Fall tatsächlich unserem Petitum entsprechend beschlossen
und gehandelt, und zwar bei der Frage der Herrichtung eines
Schmuckplaßes auf dem Tattersallgrundstük. Bei dieser Gelegen-
heit wurde, was wir mit Dank rühmend anerkennen, der Erwerb
des betreffenden Platzes und seine Umgebung von seiten der Kom-
mune durchaus davon abhängig gemacht, daß die Besitzer der um-
liegenden Grundstücke eine Beisteuer zum Ankauf des Plates leiste-
ten. Und für wie billig und gerecht ein solches Verlanegn selbst
von den betreffenden Interessenten gefunden wurde, geht zur Ge-
nüge daraus hervor, daß sie demselben sich tatsächlich troß der Neu-
heit der Sache gefügt haben: und auch die Presse fast ausnahmslos
und einstimmig ein derartiges Vorgehen billigte. Auch in den Reich-
und Straßenkostenbeiträgen u. s. w. dürften sich Analoga in Hülle
und Fülle finden.
Der Vorstand des Deutschen Bundes für Bodenbesitzreform stellt
daher das dringende Ersuchen an den Magistrat der deutschen
Reichshauptstadt, sich in so wichtigen Reformfragen nicht von an-
deren Körperschaften überflügeln zu lassen, sondern deutschem Geiste
und deutschem Einfluß den Ruhm zu sichern, bezüglich der Durch-
führung einer so wichtigen Reform bahnbrechend vorgegagnen zu
sein, indem er bei den gesetgebenden Körperschaften resp. den
Staatsbehörden die gesetliche Regelung der Frage in Anregung
bringt.
Einem hochgeneigten Bescheide gern entgegensehend, zeichnet
gehorsamst
Der Vorstand
des deutschen Bundes für Bodenbesitzreform.
Heinrich Fr e e s e, Fabrikbesitzer.
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