Full text: Nationale Bodenreform

In Anerkennung der unwiderlegbaren Richtigkeit des unserm 
Antrage zugrunde liegenden Prinzips hat der Magistrat bereits 
in einem Fall tatsächlich unserem Petitum entsprechend beschlossen 
und gehandelt, und zwar bei der Frage der Herrichtung eines 
Schmuckplaßes auf dem Tattersallgrundstük. Bei dieser Gelegen- 
heit wurde, was wir mit Dank rühmend anerkennen, der Erwerb 
des betreffenden Platzes und seine Umgebung von seiten der Kom- 
mune durchaus davon abhängig gemacht, daß die Besitzer der um- 
liegenden Grundstücke eine Beisteuer zum Ankauf des Plates leiste- 
ten. Und für wie billig und gerecht ein solches Verlanegn selbst 
von den betreffenden Interessenten gefunden wurde, geht zur Ge- 
nüge daraus hervor, daß sie demselben sich tatsächlich troß der Neu- 
heit der Sache gefügt haben: und auch die Presse fast ausnahmslos 
und einstimmig ein derartiges Vorgehen billigte. Auch in den Reich- 
und Straßenkostenbeiträgen u. s. w. dürften sich Analoga in Hülle 
und Fülle finden. 
Der Vorstand des Deutschen Bundes für Bodenbesitzreform stellt 
daher das dringende Ersuchen an den Magistrat der deutschen 
Reichshauptstadt, sich in so wichtigen Reformfragen nicht von an- 
deren Körperschaften überflügeln zu lassen, sondern deutschem Geiste 
und deutschem Einfluß den Ruhm zu sichern, bezüglich der Durch- 
führung einer so wichtigen Reform bahnbrechend vorgegagnen zu 
sein, indem er bei den gesetgebenden Körperschaften resp. den 
Staatsbehörden die gesetliche Regelung der Frage in Anregung 
bringt. 
Einem hochgeneigten Bescheide gern entgegensehend, zeichnet 
gehorsamst 
Der Vorstand 
des deutschen Bundes für Bodenbesitzreform. 
Heinrich Fr e e s e, Fabrikbesitzer. 
© 
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