Full text: Nationale Bodenreform

Gewährung seines Antrages gern erwartend, zeichnet: 
Der Vorstand 
des deulschen Bundes für Bodenbesitzreform 
Heinrich Free s e Fabrikbesiter, Fritz B o r st e l Buchhändler und 
Stadtverordneter, Wilh. Oll en dor f Kaufmann, Adolf Da- 
ma sch k e Lehrer, Paul Haase Schlosssermeister, Otto Sch u l z e 
Schriftsteller, Richard B e r g Rechtsanwalt. 
2 
8. Die Verpachtung 
von Grundstücken in den Schutzgebieten. 
B erl in, den 11. Januar 1894. 
t Exzellenz Herrn Reichskanzler Graf von Caprivi 
und an den Bundesrat hier. ; 
Petition betreffend 
die Verpachtung von Grundstücken in den Schutzgebieten.*) 
Ew. Exzellenz 
unterbreitet der deutsche Bund für Bodenbesitzreform nachstehende 
Bitte: 
„Es möge in den Deutschen Schutzgebieten der Grund 
und Boden mit seinen Naturschäßen fernerhin an Private 
weder verkauft, noch verpfändet, noch verschenkt werden, viel- 
mehr immer Eigentum des Reiches bleiben und den Privaten 
nur auf Zeit gegen Zahlung einer mäßigen Bodenrente zur 
Nutznießung überlassen werden." 
Gründe. 
Der Grund und Boden ist das kostbarste weil unvergängliche Be- 
sitztum jedes Volkes. Von seiner Verteilung hängt der Wohlstand 
und die soziale Entwicklung jeder Nation in hohem Grade ab. Seine 
mehr oder minder große Zugänglichkeit in unseren Kolonien und 
Schutzgebieten ist entscheidend für die Aussichten jedes Ansiedlers 
und damit für das gedeihen der Kolonien. 
Wird der in den neuerworbenen Gebieten als Nationaleigentum 
übernommene Grund und Boden in großen Komplexen verschenkt 
u *) Zeitschrift 1ßrei Land 1894 Nr. 2. 
454
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.