Full text: Nationale Bodenreform

oder billig verkauft, so hat den Vorteil davon nicht das Reich, sondern 
nur der erste Besißer, während jeder Neuanziehende, der nicht 
mehr den Staat, sondern Private als Eigentümer vorfindet, von 
diesen den Voden zu steigenden Preisen erwerben und wenn er un- 
bemittelt ist, von vornherein in Schuldverbindlichkeiten sinken muß. 
Fehler, die von den kolonisierenden Staaten in dieser Beziehung ge- 
macht sind, haben sich ausnahmlos an den Kolonien und noch mehr 
den einzelnen Kolonisten schwer gerächt. Für Deutschland mit 
seinem neuem und aussichtsvollem Kolonialbesit ist es von höchstem 
Wert, in diesem wichtigstem Teil der Kolonisation von vornherein 
nicht grundsätzliche Fehler zu begehen. Wir hoffen daher, bei Eurer 
Exzellenz für unsere dahingehenden Ausführungen Aufmerksamkeit 
zu finden. 
Der unterzeichnete Bund erkennt im römischen Hypothekenrecht, 
das die Erde unsere Lebensquelle, zur Handelsware, verkäuflich und 
verpfändbar, das Immobil zum Mobil gemacht hat, mit der daraus 
entstandenen drückenden Hypotheken- und Zinslast, die Grundursache 
unseres gegenwärtigen sozialen Notstandes. Der Bund für Boden- 
besitreform führt das Wohnungelend der Großstädte wie die zu- 
nehmende Verschuldung und Entvölkerung des flachen Landes auf 
diese Ursache zurück. Durch Behandlung des Bodens als Ware und 
die völlige Freigabe der hypothekarischen Verpfändung bei Kauf oder 
Vererbung haben sich auf dem flachen Lande Zustände herausge- 
bildet, die die höchste Sorge der Staatsleitung hervorrufen müssen, 
und die deutschen Regierungen und Volksvertretungen in steigendem 
Maße veranlaßt haben, durch die durchaus nicht unbedenkliche Be- 
günstigung der Bildung von Majoraten, sowie die Schaffung von 
Rentengütern und Versuche zu einem Heimstättengeseße der zu- 
nehmenden Verschuldung entgegen zu wirken. Im Königreich 
Preußen betragen die Hypothekenschulden schon jetzt 50 Milliarden 
und wachsen jährlich um 1 Milliarde zu einem Ende, das, da eine 
Tilgung solcher Riesensummen unmöglich ist, mit der Sicherheit des 
Zinseszins an uns heranrückt. Es sei denn, daß noch rechtzeitig 
Einhalt geschieht. 
Es dürfte deshalb nicht mehr als zweifelhaft anzusehen sein, daß 
es nicht zu empfehlen ist, dieselben Verhältnisse auf den noch zum 
großem Teil dem Reich gehörigen freien Boden der Schutzgebiete 
auszudehnen. Vielmehr dürften alle Erfahrungen in unserem 
eigenem Lande wie fremder Völker die verbündeten Regierungen 
dahin führen, den Grund und Boden in den deutschen Schutzgebieten 
für gegenwärtige wie künftige Geschlechter dauernd zugänglich zu 
erhalten. In den Schutzgebieten in Westafrika, Kamerun und Neu- 
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