488 IY. Teil. Wohlfahrtspolitik in bezug auf sonstige Personen usw.
kaufmännischen Angestellten fast ununterbrochen zu finden. Er setzt
sich zumeist aus Personen zusammen, die in bezug auf Wissen, Tüchtigkeit
und Charakter höheren Anforderungen nicht genügen. Für diese
ist es noch schwerer, als für die Arbeiter, in normalen Zeiten Unterkommen
zu finden, weil eben größere Anforderungen an die Privatbeamten
gestellt werden. Tüchtige und gut geschulte Leute sind in
normalen Zeiten meist in der Lage, einen angemessenen Posten zu
erlangen. Es ist sogar in der Kegel nicht möglich, für alle offenen
Stellen Bewerber zu finden, die den gestellten Anforderungen völlig
genügen und mit dem angebotenen Gehalt einverstanden sind. Für
den nicht genügend leistungsfähigen und nicht tüchtig vor- und durchgebildeten
Privatbeamten dagegen eröffnen sich selbst in Zeiten starker
Nachfrage nur geringe Aussichten. Nicht zu vergessen ist, daß ein
Teil des in Frage kommenden Personenkreises im stände und ein
noch viel größerer Teil bemüht ist, dem Verlust der Arbeitsgelegenheit
in abhängiger Stellung durch Übergang zur selbständigen wirtschaftlichen
Arbeit auszuweichen. In Zeiten einer Krisis versagt
dieser Weg freilich in sehr vielen Fällen, in normalen Zeiten führt
er in der Regel nur bei denjenigen dauernd zum Ziel, welche die
nötigen Fähigkeiten und Mittel zur selbständigen Arbeit aufweisen.
Den Nachteilen der Stellenlosigkeit durch Notstandsarbeiten entgegenzuwirken,
liegt bei weitem nicht in demselben Umfange Anlaß
vor, wie bei der Arbeiterklasse. Für Staat und Gemeinde bieten
sich auch nur wenige dazu geeignete Wege, da für Kopfarbeiter,
wenn sie als solche beschäftigt werden sollen, nur bei besonderen Anlässen,
z. B. bei größeren statistischen Erhebungen, passende Arbeit
zu bieten ist. Einen mehrfach benutzten Notbehelf stellen die namentlich
von privater Seite begründeten Schreibstuben dar, in denen
arbeitslosen Kopfarbeitern Gelegenheit zu einem bescheidenen Erwerb
geboten wird, allerdings nicht immer zum Vorteil der in gleicher
Richtung ständig tätigen privaten Erwerbsbetriebe.
Umfangreicher sind die Veranstaltungen zur Stellenvermittlung.
Sie liegt zum großen Teil in der Hand von privaten Erwerbsunternehmungen.
Auch hier fehlt es nicht an bedenklichen Elementen,
und deshalb haben die Ausführungen im 6. Kap. § 4 im wesentlichen
zugleich in diesem Zusammenhang Bedeutung. Amtliche Arbeitsnachweisorgane
widmen sich der Stellenvermittlung für Privatbeamte
nur selten. Der Hauptteil der nicht auf Erwerb gerichteten Stellenvermittlung
entfällt auf die Vereine, die sich für die kaufmännischen
und sonstigen Privatbeamten gebildet haben. Eine große Zahl solcher
Vereine betreibt satzungsgemäß dauernd die Stellenvermittlung. Um
den nötigen Zusammenhang zwischen der sehr zersplitterten Arbeit
auf diesem Gebiet herzustellen, hat sich aus dem „Deutschen Verband