muß entweder in beiden Fällen den privaten Bodenbesitz
ablehnen oder ihn in beiden Fällen gewähren, und die
Rechte des Staates und der Gemeinde auf andere Weise
zu sichern suchen.
Schließlich glaube ich, daß auch die Schwierigkeiten,
die sich einer vollen Beseitigung des privaten städtischen
Haus- und Grundeigentums entgegenstellen, viel größer
sind, als man früher angenommen hat. Es liegt in dieser
Hinsicht nicht nur am fehlendem wollen, sondern auch am
können. Jc< habe über diese Dinge früher anders ge-
dacht als jetzt, und ich freue mich, daß Adolph Wagner mir
noch während seiner letzten Krankheit mitgeteilt hat, daß
er mir jetzt auch darin mehr beistimme, wo ich in meiner
Auseinanderssetzung von seiner alten Meinung abge-
wichen sei.
D! Wirkung dieses Buches, von desssen Inhalt der
hier wiedergegebene Auszug nur ein schwaches Bild
geben kann, und das seither in der politischen Ökonomie
die erste Stelle behauptet hat, ist überaus bedeutsam ge-
wesen. Eine dritte stark erweiterte Auflage des Werkes,
auf die ich schon bezug genommen habe, ist im Jahre 1894
erschienen. Es hat ein Menschenalter hindurch tausen-
den von Studierenden als Grundlage für ihre staats-
wissenschaftlichen und ökonomischen Studien gedient und
wird auch in Zukunft diese Stellung behalten. In seinem
logischem Aufbau, seiner durchsichtigen Sprache und sei-
ner erschöpfenden Beweisführung steht es unerreicht da
und hat den Namen seines Verfassers weit über die
Grenzen unseres Landes hinausgetragen.
Was uns Deutsche an dem Buch des großen Lehrers
an der Berliner Universität, desen Heimat Bayern ge-
wesen ist, immer am meisten fesselt, sind die gewaltigen
Aufgaben, die er seinem geliebtem Preußenlande gestellt
hat, und die so sehr den Idealen entsprechen, die seit den
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