und Boden so schädlich ist, wie George angibt, so wird er
nicht weniger schädlich dadurch, daß er hoch besteuert wird.
Durch eine Steuer kann nicht Unrecht in Recht verwan-
delt werden. Es kann das festhalten von Land und die
Bildung von Latifundien dadurch erschwert werden. Man
kann aber nicht durch eine Steuer die großstädtischen Hin-
terhäuser entvölkern, die Mieter gegen ungerechtfertigte
Mietsteigerungen, die Besitzer vor Verschuldung, die Bau-
handwerker vor Benachteiligung durch die Hypotheken-
gläubiger schützen und dem Volke Heimstätten schaffen.
Seine Forderung, den Boden dem zu überlassen, der am
meisten daraus zu machen versteht, muß sogar notwendig
zur Unterdrückung der wirtschaftlich schwachen führen
und dem Wucher Tor und Tür öffnen. Henry George
hat das nicht erkannt.
(§Ztsen eine Grundsteuer, die so hoch sein soll, daß sie
in ihrer Wirkung einer Abschaffung des Privat-
grundbesitzes gleichkommt, spricht schon, daß sie ein schwe-
res Unrecht gegen alle enthält, die gutgläubig Grund-
eigentum erworben haben. Sie muß an dem einmütigem
Widerstand der Grundeigentümer scheitern. Keine Ent-
lastung von anderen Steuern, die man ihnen verssprechen
wird, und keine Schilderung künftigen Glücks wird sie
bewegen können, einer Maßregel zuzustimmen, die sie in
der Gegenwart ohne jede Entschädigung ihres Besitzes
und ihrer Einkünfte berauben würde. Ist der Grund-
besitz mit Hypotheken belastet, so können die Eigentümer
die Steuer unmöglich iragen, weil die Grundrente, die
man einziehen will, schon von den Vorbesitzern beim Ver-
kauf vorweggenommen und in Hypotheken umgewan-
delt worden ist. Wenn man die Hypothekengläubiger mit
aur Steuer heranziehen wollte, so hätte man mit einer
allgemeinen Kündigung der Hypotheken zu rechnen. Flür-
scheim hat mit Recht darauf aufmerksam gemacht, daß die
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