Full text: Nationale Bodenreform

und Boden so schädlich ist, wie George angibt, so wird er 
nicht weniger schädlich dadurch, daß er hoch besteuert wird. 
Durch eine Steuer kann nicht Unrecht in Recht verwan- 
delt werden. Es kann das festhalten von Land und die 
Bildung von Latifundien dadurch erschwert werden. Man 
kann aber nicht durch eine Steuer die großstädtischen Hin- 
terhäuser entvölkern, die Mieter gegen ungerechtfertigte 
Mietsteigerungen, die Besitzer vor Verschuldung, die Bau- 
handwerker vor Benachteiligung durch die Hypotheken- 
gläubiger schützen und dem Volke Heimstätten schaffen. 
Seine Forderung, den Boden dem zu überlassen, der am 
meisten daraus zu machen versteht, muß sogar notwendig 
zur Unterdrückung der wirtschaftlich schwachen führen 
und dem Wucher Tor und Tür öffnen. Henry George 
hat das nicht erkannt. 
(§Ztsen eine Grundsteuer, die so hoch sein soll, daß sie 
in ihrer Wirkung einer Abschaffung des Privat- 
grundbesitzes gleichkommt, spricht schon, daß sie ein schwe- 
res Unrecht gegen alle enthält, die gutgläubig Grund- 
eigentum erworben haben. Sie muß an dem einmütigem 
Widerstand der Grundeigentümer scheitern. Keine Ent- 
lastung von anderen Steuern, die man ihnen verssprechen 
wird, und keine Schilderung künftigen Glücks wird sie 
bewegen können, einer Maßregel zuzustimmen, die sie in 
der Gegenwart ohne jede Entschädigung ihres Besitzes 
und ihrer Einkünfte berauben würde. Ist der Grund- 
besitz mit Hypotheken belastet, so können die Eigentümer 
die Steuer unmöglich iragen, weil die Grundrente, die 
man einziehen will, schon von den Vorbesitzern beim Ver- 
kauf vorweggenommen und in Hypotheken umgewan- 
delt worden ist. Wenn man die Hypothekengläubiger mit 
aur Steuer heranziehen wollte, so hätte man mit einer 
allgemeinen Kündigung der Hypotheken zu rechnen. Flür- 
scheim hat mit Recht darauf aufmerksam gemacht, daß die 
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