Full text: Leistung und Wert

1605 — 
Kunden und Lieferer in getrennten Posten zuführen will, auf zwei 
Konten, so entsteht das Konto der Kunden, das Konto der Lieferer. 
Will man den Bankverkehr besonders in der Bilanz aufführen, so 
ergibt sich als drittes das Bank oder Bankenkonto. Auf diese Weise 
haben wir die Vereinigung von Fremd-. und Eigenrechnung voll- 
zogen, haben alle Konten in einem Sinne, nämlich zum Bilanz- 
zwecke vereinigt, und da wir die Vereinigung von Konten gleichen 
Sinnes eine Rechnung nennen, so ergibt sich die Bilanzrech- 
nung. (Das Hauptbuch der Praxis.) Man kann (muß nicht) in der 
Bilanzrechnung die persönliche Kennzeichnung der Fremdkonten 
zurücktreten lassen und ein Kapitalkonto schlechtweg (falls nur ein 
Unternehmer vorhanden) ein Hypothekenschuldkonto, ein Hypo- 
thekenforderungskonto, ein Obligationenkonto, ein Schuldwechsel- 
konto führen, aber es behalten dennoch die Fremdkonten, wie die 
Eigenkonten, bei denen ja immer die Firma zu ergänzen ist, ihre 
selbständige systematische Bedeutung, solange sie nicht von bilanz- 
wegen durch die unterstellten Ausgleichsleistungen auf dem Bilanz- 
konto zusammengeführt werden. 
Der Vorteil der Bilanzrechnung liegt in der Trennung der 
Fremdkonten mit geringem oder gar keinem Jahresverkehr von den 
Fremdkonten des laufenden Geschäfts. Während die letzteren in 
der dem Konto an sich zukommenden Ausführlichkeit geführt wer- 
den, erlaubt die geschilderte Vereinigung aller Konten zur Bilanz- 
rechnung, die äußere Form derselben dem Bedürfnis der Bilanz an- 
zupassen. Diese Anpassung ist Zusammenziehung. Müssen auf dem 
Konto der Fremdrechnung alle Leistungsfälle im Einzelnen ersicht- 
lich sein, so ist dies für die Bilanzrechnung nicht notwendig, weil 
die Bilanz eine Maßnahme ist, die in größeren Zeiträumen, in der 
Regel jährlich vorgenommen wird. Wir benötigten also eigentlich 
nur Jahressummen. Indes ist die Einteilung in kleinere Zeitab- 
schnitte zum Zwecke der regelmäßigen Probeabstimmungen er- 
wünscht, für welche sich der Monat darbietet (die sog. Monats- 
bilanz), wodurch zugleich die Vergleichung der Monatsumsätze un- 
tereinander ermöglicht wird. Die Aufgabe geht also dahin, den 
Konten der Bilanzrechnung für ihr Soll und ihr Haben Monatssum- 
men zuzuführen und dies verlangt eine außerhalb der Bilanzrech- 
nung vorzunehmende Sammelarbeit. Es erweist sich natürlich als 
vorteilhaft, wenn diese Arbeit bereits in das Grundbuch verlegt 
wurde, wenn z. B. ein Wareneinkaufsbuch dem Warenkonto das 
Monatssoll, ein Warenverkaufsbuch ihm das Monatshaben über- 
liefert, wenn ein Gleiches bezüglich der baren Leistungen durch das 
Bar- bzw. Kassabuch bewirkt wird, wenn dem Fremdrechnungs- 
konto oder seinen Teilkonten durch geeignete Anlage des Grund- 
buches oder der Grundbücher die Monatssoll- und Habensummen 
unmittelbar zur Verfügung stehen. Wo und insoweit dies nicht der 
Fall ist, muß zur besonderen Sammelarbeit geschritten werden. 
Deren Technik erkennt man, wenn man bedenkt, daß die Bilanzrech- 
nung sowohl Fremdkonten, wie Eigenkonten enthält, daß also jeder 
af
	        
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