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Kunden und Lieferer in getrennten Posten zuführen will, auf zwei
Konten, so entsteht das Konto der Kunden, das Konto der Lieferer.
Will man den Bankverkehr besonders in der Bilanz aufführen, so
ergibt sich als drittes das Bank oder Bankenkonto. Auf diese Weise
haben wir die Vereinigung von Fremd-. und Eigenrechnung vollzogen,
haben alle Konten in einem Sinne, nämlich zum Bilanzzwecke
vereinigt, und da wir die Vereinigung von Konten gleichen
Sinnes eine Rechnung nennen, so ergibt sich die Bilanzrechnung.
(Das Hauptbuch der Praxis.) Man kann (muß nicht) in der
Bilanzrechnung die persönliche Kennzeichnung der Fremdkonten
zurücktreten lassen und ein Kapitalkonto schlechtweg (falls nur ein
Unternehmer vorhanden) ein Hypothekenschuldkonto, ein Hypothekenforderungskonto,
ein Obligationenkonto, ein Schuldwechselkonto
führen, aber es behalten dennoch die Fremdkonten, wie die
Eigenkonten, bei denen ja immer die Firma zu ergänzen ist, ihre
selbständige systematische Bedeutung, solange sie nicht von bilanzwegen
durch die unterstellten Ausgleichsleistungen auf dem Bilanzkonto
zusammengeführt werden.
Der Vorteil der Bilanzrechnung liegt in der Trennung der
Fremdkonten mit geringem oder gar keinem Jahresverkehr von den
Fremdkonten des laufenden Geschäfts. Während die letzteren in
der dem Konto an sich zukommenden Ausführlichkeit geführt werden,
erlaubt die geschilderte Vereinigung aller Konten zur Bilanzrechnung,
die äußere Form derselben dem Bedürfnis der Bilanz anzupassen.
Diese Anpassung ist Zusammenziehung. Müssen auf dem
Konto der Fremdrechnung alle Leistungsfälle im Einzelnen ersichtlich
sein, so ist dies für die Bilanzrechnung nicht notwendig, weil
die Bilanz eine Maßnahme ist, die in größeren Zeiträumen, in der
Regel jährlich vorgenommen wird. Wir benötigten also eigentlich
nur Jahressummen. Indes ist die Einteilung in kleinere Zeitabschnitte
zum Zwecke der regelmäßigen Probeabstimmungen erwünscht,
für welche sich der Monat darbietet (die sog. Monatsbilanz),
wodurch zugleich die Vergleichung der Monatsumsätze untereinander
ermöglicht wird. Die Aufgabe geht also dahin, den
Konten der Bilanzrechnung für ihr Soll und ihr Haben Monatssummen
zuzuführen und dies verlangt eine außerhalb der Bilanzrechnung
vorzunehmende Sammelarbeit. Es erweist sich natürlich als
vorteilhaft, wenn diese Arbeit bereits in das Grundbuch verlegt
wurde, wenn z. B. ein Wareneinkaufsbuch dem Warenkonto das
Monatssoll, ein Warenverkaufsbuch ihm das Monatshaben überliefert,
wenn ein Gleiches bezüglich der baren Leistungen durch das
Bar- bzw. Kassabuch bewirkt wird, wenn dem Fremdrechnungskonto
oder seinen Teilkonten durch geeignete Anlage des Grundbuches
oder der Grundbücher die Monatssoll- und Habensummen
unmittelbar zur Verfügung stehen. Wo und insoweit dies nicht der
Fall ist, muß zur besonderen Sammelarbeit geschritten werden.
Deren Technik erkennt man, wenn man bedenkt, daß die Bilanzrechnung
sowohl Fremdkonten, wie Eigenkonten enthält, daß also jeder
af