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kaufmännische Arbeit unverwertet. Sie bildet einen Teil des Kapi-
tals, sei es, daß man ihn als sebständigen Teil behandelt, oder, was
ihrem Verhältnis zur Sache entspricht, als anhangenden Wert mit
deren Wert vereinigt. Diese Vereinigung ergibt das, was wir den
vollen Werbungswert der Sache nennen. In seiner Höhe
ist die Sache Bestandteil des Kapitals. In beiden Fällen ist die Ar-
beit eine aus Ein- und Ausgang sich entwickelnde Größe.
Somit tritt auch die Arbeit in den Bereich der Gegenstands-
buchhaltung und verlangt das Skontro. Das Skontro der Arbeit wird
sich von dem Mengenwertskontro notwendig unterscheiden. Der
Unterschied beruht nicht so sehr darauf, daß wir es in der Arbeit mit
einem nicht dinglichen Wert zu tun haben, in dieser Hinsicht wird
sie durch den Entgelt vertreten, sondern darauf, daß zwar der Ein-
gang sich auf Geschäfte gründet, deren Gegenstand Arbeit ist, nicht
aber der Ausgang, denn im Verwertungsgeschäft vereinigt sich die
Arbeit mit anderen Werten, die kaufmännische Arbeit mit der Sache,
die Werkarbeit mit den Stoffen, die Betriebsarbeit mit anderen die
Betriebsleistungen bildenden Arbeiten. Den einzelnen Sachen, Wer-
ken, Betriebsergebnissen kommen also Anteile an der Arbeit zu, die
errechnet werden müssen. Damit wird das Gebiet der sog. Kalku-
lation betreten. Diese kann, wenn sie genau sein soll, nur mit Tat-
sachen rechnen, sie muß zurückschauend sein. Indem sich daraus
aber gewisse Gesetze und Richtlinien entnehmen lassen, liefert sie
die Grundlage der vorausschauenden Kalkulation, die ebenso not-
wendig ist, weil sich auf sie die Preisfestsetzung gründet. Indem sich
aber die Verhältnisse ändern und verschieben, wird die Vorkalkula-
tion unsicherer sein. Beide Kalkulationen finden in der Buchhaltung
des Leistungsgegenstandes ihren rechnerischen Niederschlag. Somit
wird für die Selbstkostenberechnung das Skontro der Arbeit bedingt
und gefordert. Danach bestimmt sich seine Einrichtung.
Befassen wir uns zunächst mit der kaufmännischen Arbeit.
Selten bezieht sich eine Arbeit auf eine bestimmte Sache oder in
verteilbarer Weise auf wenige bestimmte Sachen, wie die Fracht und
andere Bezugskosten einer Ware. Diese stellt man auch sofort als
unmittelbare Erhöhung des Anschaffungspreises in den Eingang des
Skontros der Sache, wie man auch in der Eigenrechnung derartige
Posten auf das Konto der Sache bucht. Im Allgemeinen aber läßt
sich die kaufmännische Arbeit nicht auf bestimmte Sachen beziehen,
sondern sie dient, wie die Gehälter, die Miete, dem Betrieb im Gan-
zen. Es ist daher die gesamte Arbeit eines Geschäftsjahres auf die
einzelnen während desselben angeschafften oder hergestellten Sachen
bzw. die Betriebsarbeit zu verteilen. Wurden im Jahre, wie wir in
schematischer Vereinfachung annehmen wollen, für 500 000 Mark
Sachen gekauft und Aufwandswerte für 50000 Mark erfordert, so
wuchs der einzelnen Sache durchschnittlich */o des Kaufpreises als
anhangender Wert zu. Dies liefert den Anhalt für die Vorkalkulation
des nächsten Jahres, die aber Umstände, die den Anteil verringern
oder vermehren könnten, berücksichtigen muß. Verlangt wird, daß