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die kaufmännische Arbeit, weil anzunehmen ist, daß das Maß der
technischen Arbeit auch die darauf zu veranschlagende kaufmän-
nische Arbeit bestimmt. Das Skontro der kaufmännischen Arbeit
gibt an, inwieweit die Verteilung richtig war; die Werke des Er-
zeugungsjahres müssen die gesamte kaufmännische Arbeit aufge-
nommen haben. Auf Grund der Erfahrung ergeben sich Kalkulations-
sätze, die zur Anwendung gebracht werden, wenn die Frage zu be-
antworten ist, wie ein Werk, das noch zu fertigen ist, geliefert wer-
den kann. Nach ausgeführtem Auftrag muß die Kalkulation zeigen,
ob richtig gerechnet worden ist. Ohne eine solche Nachprüfung hat
die Vorkalkulation keinen Wert.
Die Werkskontrobildung stellt das dar, was man auch als Be -
triebsbuchhaltung bezeichnen. kann. Die Wertübergänge
lassen sich unter dem Gesichtspunkte der inneren Leistung be-
trachten. Von der entgeltlichen Leistung unterscheidet sich die in-
nere dadurch, daß sie ein Tausch von Handelswerten ist, daß sie
keine Entgeltleistungen bedingt. Der Betrieb — so nennen wir die
leitende und. kontrollierende Instanz — übergibt einer bestimmten
Stelle Sachen mit bestimmtem Werkauftrag, gibt ihr ferner die dazu
nötige Werkarbeit und empfängt von ihr die auftragsgemäß her-
gestellte oder bearbeitete Sache. Hierdurch werden zwei Leistungen,
Nehmen und Geben, vollzogen. Die den Auftrag empfangende per-
sönliche Stelle bildet den Rechnungsträger für den Auftrag. Er wird
belastet mit Allem, was er empfängt an Menge und Wert, und diesen
Wert stellt die abgelieferte Sache dar. Diese Sache kann außer dem
auftragsgemäß hergestellten Teil- oder Endergebnis in unverbrauch-
ter Sache oder. in verwertbaren Nebenerzeugnissen bestehen.
Zwischen die entgeltlichen Leistungen schieben sich also die inneren
Leistungen ein:
En Leistungen: Von Fremdperson Sache, von Fremdperson Werk-
arbeıt.
Innere Leistungen: Nehmen (vom Betrieb) des auf den Werkauftrag sich. be-
Schränkenden Wertanteils an Sache und Werkarbeit. Gegeben wird an
Betrieb die fertige Werkaufgabe, gegebenenfalls auch unverbrauchte
Sache und verwertbare Nebenerzeugnisse. Sie stellt den genauen Wert
der genommenen Sache und Werkarbeit dar.
Der Betrieb nimmt die bearbeitete oder hergestellte Sache und übergibt
sie entweder dem Rechnungsträger eines anderen Arbeitsgangs oder,
falls sie das Handelsergebnis der Erzeugung darstellt, an das Handels-
lager zu dem Werte, den der Arbeitsgang ihm aufgibt, womit die Tätig-
keit des Erzeugungsbetriebs beendet ist. Der Handelsbetrieb schlägt den
Anteil an der kaufmännischen Arbeit hinzu, und mit dem so festgestellten
Betrage bildet das Werk einen Teil des Gesamtkapitals, der dem darin
angelegten Gelde entspricht.
Dazu tritt die auf das Werk entfallende Unternehmerleistung,
deren Wert also als Werbungswert auf dem Wege über die innere
Leistung theoretisch sich feststellen läßt, und mit der Unternehmer-
leistung ergibt sich der Verwertungspreis, mit dem die entgeltliche
Leistung wieder einsetzt. Es wird also erfordert die genaue Kenntnis
des Wertes der empfangenen Sache, die genaue Kenntnis des An-