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talveränderung bewirkenden Elemente, und indem wir ins Soll dieses
Kontos die Abschreibungen buchen, ergibt sich als Saldo der Betrag,
der den Werten des Unternehmens entzogen werden kann, ohne daß
das Kapital verringert wird.
Das Abschreibungskonto ist, auf diese Weise behandelt, ein
Sammel- und Übertragungskonto, das mit dem Abschluß entsteht
und mit dem Abschluß verschwindet. Die betroffenen Konten selbst
werden durch die Abschreibung verändert, ihre Salden auf die neue
Werthöhe eingestellt. Wenn man nun bedenkt, daß die Buchhaltung
die Aufzeichnung von Leistungen und damit von Tatsachen ist, daß
ihr aber in der auf Bewertung, also auf mehr oder weniger willkür-
lichem Ermessen beruhenden Abschreibung ein fremdes Element
einverleibt wird, so wird man wünschen, beides möglichst auseinan-
der gehalten zu sehen. Dies ist zu erreichen, indem auf dem Konto,
das von der Abschreibung betroffen wird, der ursprüngliche Wer-
bungswert fortgeführt wird und das Abschreibungskonto als ein
selbständiges Bewertungs- oder Berichtigungskonto daneben be-
stehen bleibt. Also, um das letzte Beispiel anzuwenden: Ver-
fügungskonto an Abschreibungskonto, das jetzt erkannt wird,
3000 Mark, Bilanzkonto an Sache X 12 000 Mark und Abschreibungs-
konto an Bilanzkonto 3000 Mark. Die Sache X wird hier mit ihrem
Werbungswerte eingesetzt; das Abschreibungskonto führt auf dem
Bilanzkonto den Werbungswert auf die neue Höhe zurück. Das hat
den Vorteil, daß man auf dem Konto, auf das sich die Abschreibung
bezieht, den Werbungswert fortführt und damit erkennen kann, was
tatsächlich verloren worden ist. In unserem Beispielfall würde neben
dem unveränderten Konto der Sache X das Abschreibungskonto,
angenommen es bestände nur für diese Sache, solange laufen, bis
der Verkauf der Sache sein Bestehen entbehrlich macht. Wird nun
die Sache X für 10 000 Mark verkauft, so zeigt das Konto, auf dem
sie mit 12 000 Mark steht, den tatsächlichen Verlust von 2000 Mark.
Indem nun aber die Abschreibung aufgehoben wird durch die
Buchung Abschreibungskonto an Konto der Sache X 3000 Mark, so
ergibt sich auf dem letzten Konto ein Überschuß von 1000 Mark zu
Gunsten des Verfügungskontos, der angibt, daß die Abschreibung
um eben so viel zu hoch bemessen wurde. Wurde nur die Hälfte des
Bestandes für 5000 Mark verkauft, so muß hinsichtlich der anderen
Hälfte die Abschreibung und damit das Konto derselben bestehen
bleiben. Der Teilverkauf bedingt die Buchung Abschreibungskonto
an Konto der Sache X 1500 Mark, wonach das Konto der Sache X
am Jahresschluß folgendes Bild zeigt: -
Soll Sache X Haben
An Bilanzkonto (alt) 12.000 | Von Kundenkonto 5.000
„ Abschreibungskonto 1.500
„ Verfügungskonto 500 „ Bilanzkonto (neu) 6.000 |
Der Posten M. 1500 im Haben, vermindert um die M. 500 im
Soll, zeigt den Verlust auf die verkaufte Hälfte.