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nicht mit drei. Kursen zu tun zu haben. In Zeiten, wo die iremde
Währung starken Preisschwankungen unterworfen ist, wird sich der
Kaufmann den Deckungskurs sichern, entweder im Wege des Bar-
geschäftes oder, bei einem Kreditgeschäft, durch Sicherung des Dek-
kungsmittels. Tut er im zweiten Falle dies nicht oder bestand die
Verbindlichkeit bereits, ehe die fremde Währung die unregelmäßige
Kursbewegung einschlug, so kann der Deckungskurs bedeutend
höher oder bedeutend niedriger sein, als der Berechnungskurs. Der
Unterschied ist im ersteren Falle Verlust, im anderen Gewinn, in bei-
den Fällen auf Ertragsverfügungskonto zu buchen. Anders, wenn die
Preisbestimmung des Handelswertes sich noch berichtigen läßt, sei
es, daß der Kaufmann sich. seinem Abnehmer gegenüber den Kurs-
unterschied vorbehalten hat oder daß er die Waren noch auf den
Deckungskurs umrechnen kann. Fällt nun der Bilanztag vor die
Erfüllung, so ist, wenn sich der Kaufmann das Deckungsmittel ge-
sichert hat, dessen Preis für die Kursansetzung der Verbindlichkeit
maßgebend. Hat er das nicht getan, so muß der Kurs des Bilanztages
angenommen werden, wenn er höher ist, als der Berechnungskurs.
Der Unterschied ist Verlust, wenn der Kaufmann seinem Kunden
gegenüber sich nicht durch Kursvorbehalt gedeckt hat. Geschah
dies, so geht der Kursunterschied zu Lasten des Abnehmers, der da-
für zu belasten ist. Ist umgekehrt der Kurs des Bilanztages nied-
riger, so ergibt die Ansetzung desselben Gewinn. Da es aber kein
tatsächlicher Gewinn ist, so geht der Kaufmann sicherer, wenn er die
Verbindlichkeit zum Berechnungskurse ansetzt.
Eine VerbindlichkeitausDarlehen geht der Schuld-
ner manchmal zu einem höheren Betrage ein, als er empfängt. Dies
ist z. B. der Fall, wenn ein Unternehmer Schuldverschreibungen aus-
gibt unter dem Nennwert oder aber zum Nennwert mit der Verpflich-
tung, die Schuldverschreibung mit einem Aufgeld einzulösen. Die
Schuld ist Passivum mit dem Nennwert im ersteren, mit dem um
das Aufgeld vermehrten Nennwert im zweiten Falle, denn dazu hat
sich der Schuldner verpflichtet. Das über die erhaltene Summe
hinaus später zu zahlende Geld als Verlust auf Verfügungskonto zu
buchen, würde seine sofortige Zurückbehaltung zur Folge haben.
Dies ist nicht nötig; es genügt, wenn es nach und nach angesammelt
wird, und es ist durchaus im Sinne der kaufmännischen Bilanz, den
Mindergeldempfang, das Abgeld (den Ausdruck als Gegensatz von
Aufgeld angewandt) nicht dem Jahre der Ausgabe der Schuldver-
schreibungen zu belasten, sondern es auf die Zeit zu verteilen, die die
Schuld zu laufen hat. Das Abgeld erscheint somit in der Kapitalnach-
weisung als ‚Aktivum, in der Bilanzrechnung im Soll des Abgeld-
kontos (Disagio-Kontos der Praxis). Das Aktivum vermindert sich
von Jahr zu Jahr, es wird entsprechend mehr Kapital zurück-
behalten. Finden, wie es häufig der Fall ist, regelmäßige Teiltilgungen
statt, so muß das Abgeld im Verhältnis fallend angesetzt werden.
Verteilungs- oder Übergangsposten. Eine im
Abschlußiahr begonnene Zweckleistung kann sich in.das neue Jahr