Full text: Leistung und Wert

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nicht mit drei. Kursen zu tun zu haben. In Zeiten, wo die iremde 
Währung starken Preisschwankungen unterworfen ist, wird sich der 
Kaufmann den Deckungskurs sichern, entweder im Wege des Bar- 
geschäftes oder, bei einem Kreditgeschäft, durch Sicherung des Dek- 
kungsmittels. Tut er im zweiten Falle dies nicht oder bestand die 
Verbindlichkeit bereits, ehe die fremde Währung die unregelmäßige 
Kursbewegung einschlug, so kann der Deckungskurs bedeutend 
höher oder bedeutend niedriger sein, als der Berechnungskurs. Der 
Unterschied ist im ersteren Falle Verlust, im anderen Gewinn, in bei- 
den Fällen auf Ertragsverfügungskonto zu buchen. Anders, wenn die 
Preisbestimmung des Handelswertes sich noch berichtigen läßt, sei 
es, daß der Kaufmann sich. seinem Abnehmer gegenüber den Kurs- 
unterschied vorbehalten hat oder daß er die Waren noch auf den 
Deckungskurs umrechnen kann. Fällt nun der Bilanztag vor die 
Erfüllung, so ist, wenn sich der Kaufmann das Deckungsmittel ge- 
sichert hat, dessen Preis für die Kursansetzung der Verbindlichkeit 
maßgebend. Hat er das nicht getan, so muß der Kurs des Bilanztages 
angenommen werden, wenn er höher ist, als der Berechnungskurs. 
Der Unterschied ist Verlust, wenn der Kaufmann seinem Kunden 
gegenüber sich nicht durch Kursvorbehalt gedeckt hat. Geschah 
dies, so geht der Kursunterschied zu Lasten des Abnehmers, der da- 
für zu belasten ist. Ist umgekehrt der Kurs des Bilanztages nied- 
riger, so ergibt die Ansetzung desselben Gewinn. Da es aber kein 
tatsächlicher Gewinn ist, so geht der Kaufmann sicherer, wenn er die 
Verbindlichkeit zum Berechnungskurse ansetzt. 
Eine VerbindlichkeitausDarlehen geht der Schuld- 
ner manchmal zu einem höheren Betrage ein, als er empfängt. Dies 
ist z. B. der Fall, wenn ein Unternehmer Schuldverschreibungen aus- 
gibt unter dem Nennwert oder aber zum Nennwert mit der Verpflich- 
tung, die Schuldverschreibung mit einem Aufgeld einzulösen. Die 
Schuld ist Passivum mit dem Nennwert im ersteren, mit dem um 
das Aufgeld vermehrten Nennwert im zweiten Falle, denn dazu hat 
sich der Schuldner verpflichtet. Das über die erhaltene Summe 
hinaus später zu zahlende Geld als Verlust auf Verfügungskonto zu 
buchen, würde seine sofortige Zurückbehaltung zur Folge haben. 
Dies ist nicht nötig; es genügt, wenn es nach und nach angesammelt 
wird, und es ist durchaus im Sinne der kaufmännischen Bilanz, den 
Mindergeldempfang, das Abgeld (den Ausdruck als Gegensatz von 
Aufgeld angewandt) nicht dem Jahre der Ausgabe der Schuldver- 
schreibungen zu belasten, sondern es auf die Zeit zu verteilen, die die 
Schuld zu laufen hat. Das Abgeld erscheint somit in der Kapitalnach- 
weisung als ‚Aktivum, in der Bilanzrechnung im Soll des Abgeld- 
kontos (Disagio-Kontos der Praxis). Das Aktivum vermindert sich 
von Jahr zu Jahr, es wird entsprechend mehr Kapital zurück- 
behalten. Finden, wie es häufig der Fall ist, regelmäßige Teiltilgungen 
statt, so muß das Abgeld im Verhältnis fallend angesetzt werden. 
Verteilungs- oder Übergangsposten. Eine im 
Abschlußiahr begonnene Zweckleistung kann sich in.das neue Jahr
	        
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