— 158 —
nur AH nebst etwaigen Ausfällen von AZ zu kennen, um den Kapital-
zuwachs festzustellen. Sind Abschreibungen notwendig, so ist
Kapital alt + U — Abschreibung = Kapital neu.
Ertragsverfügung. Reingewinn. Das Gegebene
ist, durch Übertrag des Ertrags auf Kapitalkonto dieses mit der
Kapitalnachweisung in Übereinstimntung zu bringen. Es kommen
dabei nun folgende Gesichtspunkte in Betracht. Wir wenden auf den
Begriff „Ertrag“ die strenge Auffassung an, daß darunter nur der
Reinertrag aus den gegensätzlichen Handelsgeschäften zu verstehen
ist. Es können neben diesem Ertrag aber noch andere Größen die
Kapitalhöhe beeinflussen, im Sinne der Minderung: Borgzinsen,
Ausfälle, sonstige Verluste; im Sinne der Mehrung: Leihzinsen,
Beteiligung, solche Gewinne, die nicht auf Ertragskonto gehören.
Diese Größen hätten wir also selbständig auf das Kapitalkonto zu
übertragen, und es würde dadurch, daß man sie nicht mit dem Rein-
ertrag aus gegensätzlichen Geschäften in einen Topf wirft, sondern
in verständiger Anwendung des Kontenwesens auseinanderhält, der
Übersichstwert des Kapitalkontos ohne Zweifel wesentlich erhöht.
Man kann diese Übersicht aber einem besonderen Konto über-
tragen; dies wird zweckmäßig sein, wenn mehrere Kapitalkonten
bestehen, es wird notwendig sein, wenn der Kapitalzuwachs über-
haupt gar nicht zur Erhöhung des Kapitals bestimmt ist, wenigstens
nicht in erster Linie, und wenn das Kapitalkonto ein Grund- oder
Stammkapitalkonto ist, das dazu dient, den Nennwert des Grund-
oder Stammkapitals anzugeben, womit der Kapitalvermehrung (oder
Verminderung) ohnehin ein besonderes Konto angewiesen wird.
Betrachten wir uns die Aufgabe dieses besonderen Kontos, so ist
sie eine doppelte. Es hat in seinem Haben den Ertrag und die an-
deren kapitalmehrenden, in seinem Soll den etwaigen Fehlertrag und
die sonstigen kapitalmindernden Größen durch Übertrag von den
betreffenden Grundkonten aufzunehmen und wird in seinem Saldo,
der mit dem Kapitalzuwachs übereinstimmt, den Betrag zeigen,
über den verfügt werden kann, ohne das Kapital unter seine alte
bzw. seine satzungsmäßige Höhe zu bringen. Zweitens soll dieses
Konto ersichtlich machen, in welcher Weise über den Zuwachs ver-
fügt worden ist. Das Konto zeigt also einerseits die Verfügbarkeit,
andererseits die Verfügung, wir können es als Ertragsverfügungs-
konto, kurz als Verfügungskonto bezeichnen. Es entspricht unge-
fähr dem Gewinn- und Verlustkonto der Praxis, das wir aber nicht
verwenden können, weil ihm das Rückgrat, das Ertragskonto, fehlt,
weil es unsystematisch alle werbenden Geschäfte, durch die nicht
dingliche Werte hereinkommen, als Verluste aufnimmt und weil es
als laufendes Konto behandelt wird, statt als Abschlußkonto, und
unmittelbare Belastungen und Gutschriften erfährt entgegen dem
Grundsatz, daß jeder Vorfall auf das seinem Wesen entsprechende
Konto zu buchen ist. Der Sollsaldo des Gewinn- und Verlustkontos
wird als Reingewinn bezeichnet. Der Reingewinn ist nicht Rein-
ertrag, er deckt sich mit dem bilanzmäßigen Kapitalzuwachs. Wir
wu