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dem Reingewinn, der den Überschuß der Aktiva über die Verbind-
lichkeiten darstellt, eine dieser Verbindlichkeiten getilgt wird, ein
eigentümliches Verhältnis. Wenn wir das Grundkapital mit K, den
Reingewinn mit G bezeichnen, so ist die Bilanzgleichung
AZ AH=P-+- K+G
P soll zurückgezahlt werden. Dies kann nur aus AZ geschehen.
Wir haben dann |
AZ +P-+FAH=K + 6G:
G bleibt also in Höhe von P bestehen; die Verbindlichkeit, gegen-
über dem Gläubiger von P getilgt, besteht nunmehr gegenüber den
Aktionären, was also eine Kapitalrücklage darstellt. Da sie keine
Zweckrücklage sein kann, so muß sie entweder als allgemeine Rück-
lage weitergeführt oder verfügbar gemacht, dem Gewinn des näch-
sten Jahres zugeführt werden. ;Es ergibt. sich, daß .die Rückzah-
lung von Schulden aus dem Gewinn bilanzmäßig sinnwidrig ist, denn
der Teil der Aktiva, den die Bilanz als durch Rückzahlung der Ver-
bindlichkeit gebunden darstellt, wird frei und damit selbst Gewinn.
Manchmal findet der Reingewinn dazu Verwendung, Geschäfts-
anteile oder eigene Aktien anzukaufen. Die Gesellschaft mit be-
schränkter Haftung darf eigene Geschäftsanteile, auf welche die
Stammeinlage vollständig eingezahlt ist, erwerben, sofern der Er-
werb aus dem über den Betrag des Stammkapitals hinaus vorhan-
denen Vermögen geschehen kann. Für die Aktiengesellschaft ist
bestimmt, daß jede Art der Einziehung — eine solche kann, wenn
dies im Gesellschaftsvertrag vorgesehen, außer durch Kauf auch
durch Auslosung, Kündigung erfolgen —, sofern sie”nicht nach den
formellen Vorschriften für die Herabsetzung des Grundkapitals er-
folgt, nur aus dem nach der jährlichen Bilanz verfügbaren Gewinn
erfolgen darf. Daraus ergibt sich, daß der Ankauf der Aktien das
Grundkapital, was seinen Nennwert anbelangt, nicht berührt. Durch
den Kauf werden zunächst die Gesellschaftsrechte aus den gekauften
Anteilen erworben und zwar von dem Unternehmen, und die ver-
bleibenden Anteilseigner genießen diese Rechte als Gesamtheit.
Nehmen wir z. B. an, das Grundkapital der Aktiengesellschaft be-
stehe aus 1200 Aktien zu tausend Mark und der zum Ankauf von
Aktien verfügbare Gewinn sei 115000 Mark, so ist die Bilanz-
gleichung:
AZ + AH = P + 1200 000 + 115 000.
Nehmen wir weiter an, es würden 100 Aktien zum Kurse von 115
zurückgekauft, so ergibt sich einstweilen
AZ — 115000 + 100 eigene Aktien — AH = P + 1200 000
7 115 000.
G = 115000 bleibt als Rücklage bestehen; sie ist angelegt in den
eigenen Aktien. die einen Teil der Aktiva bilden, denn der Ankauf
an sich macht die Aktien nicht wertlos, auch nicht die Absicht der
Einziehung, denn sie kann aufgegeben werden. Werden die Aktien
nun tatsächlich entwertet, so verbleibt
AZ — 115000 + AH = P + 1 200 000.