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Die Größe 1200 000 Mark, der Nennwert des alten Aktienkapitals,
die die folgende Bilanz durch den Zusatz: Wovon 100 000 Mark an-
gekauft, näher erläutern kann, muß solange bleiben, solange die
gleiche Menge Aktiva binden, bis das Grundkapital in gesetzlicher
Form auf 1100000 Mark heruntergesetzt ist. Ist dies geschehen,
dann werden 100 000 Mark Aktiva frei und gelangen in die Verfügung
der Aktionäre.
Ausgleichung des Verfügungskontos. Nach Be-
rücksichtigung der Gewinnanteilsberechtigten und Vornahme der
Rückstellungen gelangt der Rest des Gewinnes in die Verfügung
des Unternehmers bzw. der Gesellschafter als Einzelberechtigte.
Rückstellungen in dem formalen Sinne der Rücklagen der Kapital-
gesellschaften kommen beim Einzelkaufmann und bei der offenen
Handelsgesellschaft nicht in Betracht, da sie ja nicht mit einem be-
grenzten Grundkapital arbeiten und die Bildung einer Kapitalrück-
lage nur unter dieser Voraussetzung einen Sinn hat, Führt der Ein-
zelkaufmann ein Verfügungskonto, so kann er von diesem so viel
auf Kapitalkonto übertragen, als er zur geldlichen Stärkung seines
Unternehmens für nötig hält, den Rest für seine Privatkasse ent-
nehmen oder seinem Privatkonto gutschreiben. Beispiel:
Soll Verfügungskonto Haben
Verluste Erträgnisse
An Konto des Prokuristen
Gewinnanteil
‚ „ mein Kapitalkonto
| „mein Privatkonto
Die Gewinnverteilung der offenen Handelsgesell-
schaft richtet sich nach dem Gesellschaftsvertrag. Nur insoweit
dieser nichts Anderes. vorschreibt oder die Gesellschafter nicht ein-
hellig anders bestimmen, kommen die Vorschriften der $$ 120—122
des Handelsgesetzbuches in Anwendung. $ 121 lautet: „Von dem
Jahresgewinn gebührt jedem Gesellschafter zunächst ein Anteil in
Höhe von vier vom Hundert seines Kapitalanteils. Reicht der Jahres-
gewinn hierzu nicht aus, so bestimmen sich die Anteile nach einem
entsprechend niedrigeren Satz. (Absatz 2.) Bei der Berechnung des
nach Absatz 1 einem Gesellschafter zukommenden Gewinnanteils
werden Leistungen, die der Gesellschafter im Laufe des Geschäfts-
jahres als Einlage gemacht hat, nach dem Verhältnisse der seit der
Leistung abgelaufenen Zeit berücksichtigt. Hat der Gesellschafter
im Laufe des Geschäftsjahres Geld auf seinen Kapitalanteil ent-
nommen, so werden die entnommenen Beträge nach dem Verhält-
nisse der bis zur Entnahme abgelaufenen Zeit berücksichtigt. (Ab-
satz 3.) Derienige Teil des Jahresgewinnes, welcher die nach den
Absätzen 1, 2 zu berechnenden Gewinnanteile übersteigt, sowie der
Verlust eines Geschäftsiahres wird unter die Gesellschafter nach
Köpfen verteilt.“ Nach 8 122 ist jeder Gesellschafter berechtigt, 4%
seines für das letzte Geschäftsjahr festgestellten Kapitalanteils zu