Full text: Leistung und Wert

— 164 — 
Verlust der Aktiengesellschaft, der sich bei Aufstellung der Jahres- 
bilanz oder bei Aufstellung einer Zwischenbilanz ergibt, die Hälfte 
des Grundkapitals, so muß der Vorstand unverzüglich die General- 
versammlung einberufen. Ergibt sich, daß die Aktiva nicht mehr 
die Schulden decken bei Annahme der ersteren zum tatsächlichen 
Wert, so hat der Vorstand die Eröffnung des Konkurses zu bean- 
tragen. Dies hat auch zu geschehen, sobald Zahlungsunfähigkeit, 
mit der Zahlungsstockung nicht notwendig gleichbedeutend ist, 
eintritt. 
Formales zum Abschluß der Bilanzrechnung. 
Nachdem alle Grundbuchungen, die in das Abschlußiahr gehören, 
erfolgt sind, der letzte Monat in die Bilanzrechnung eingetragen und 
die letzte Monatsprobeabstimmung vorgenommen ist, werden die 
Konten addiert und saldiert. Sowohl was die Additionen, als was 
die Salden angeht, muß die Sollseite. der Bilanzrechnung mit der 
Habenseite übereinstimmen. Es handelt sich jetzt darum, den Stand 
der Konten zu vergleichen mit den entsprechenden Posten der 
Kapitalnachweisung. Man benutzt dazu eine Tabelle mit mehreren 
Doppelspalten. Eine davon nimmt die Kontenadditionen auf, es ist 
die Spalte des Verkehrs, der Umsätze. Damit sie dies aber in der 
Tat sei, sondert man zweckmäßig die alten Salden der Konten aus, 
bringt sie besonders in eine erste Spalte und erhält damit ein Bild 
der vorigen Bilanz. Die zweite Spalte nimmt dann die Leistungen 
aus den Geschäften des Abschlußiahres auf. Die dritte Spalte emp- 
fängt die Salden der Konten; eine vierte die entsprechenden Posten 
der Kapitalnachweisung. Aus der Vergleichung von Spalte drei und 
vier ergibt sich eine fünfte, die Ertragsspalte und-eine sechste, die 
Verfügungs- oder Reingewinnspalte. Diese beiden Spalten lassen 
sich bei entsprechender Gruppierung der Konten vereinigen zu 
einer einzigen, die zunächst als Ertragsspalte, dann als Verfügungs- 
spalte behandelt wird. Es werden nun die Salden der Konten mit 
den ihnen entsprechenden Konten der Kapitalnachweisung. ver- 
glichen und diese Vergleichung ergibt, wie bereits früher angeführt, 
für gewisse Konten Übereinstimmung, für andere nicht. Ist der ent- 
sprechende Aktivposten der Kapitalnachweisung größer als der 
Kontensaldo, so kommt der Unterschied in das Haben der Ertrags- 
spalte, im entgegengesetzten Falle ins Soll derselben. Handelt es 
sich um einen passiven Posten, so ist das Verhältnis ein um- 
gekehrtes. Steht einem Kontensaldo überhaupt kein Kapitalnach- 
weisungsposten gegenüber, so kommt ein Sollsaldo ins Soll, ein 
Habensaldo ins Haben der Ertragsspalte. Dadurch, daß die Unter- 
schiede auf das Ertragskonto übertragen werden, hat man die Kon- 
ten auf den Stand der Kapitalnachweisung gebracht. Ist aus den 
Handelswerten der gesamte Reinertrag aus gegensätzlichen Ge- 
schäften ermittelt, so wird er auf das Verfügungskonto übertragen, 
und es folgen nunmehr diejenigen Konten der Handelswerte, deren 
Ergebnisse außerhalb des Ertragskontos bleiben sollen. Die Unter- 
schiede werden unmittelbar in die Verfügungsspalte eingestellt, wo-
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.