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mit auch diese Konten auf den Stand der Kapitalnachweisung gebracht
sind. Diejenigen Konten, deren Salden mit den entsprechenden
Posten der Kapitalnachweisung übereinstimmen müssen, sind
die Konten der Zahlungswerte, des Geldes, der Wechsel, der Anlagepapiere,
die Fremdkonten; sie geben zu Eintragungen in die Ertrags-
oder Verfügungsspalte keinen Anlaß. Bestanden bereits Konten
für Abschreibungen, an denen die Kapitalnachweisung nichts geändert
hat, so gilt von Ihnen das über die Konten der Zahlungswerte
Gesagte. Erhöhte die Kapitalnachweisung eine bestehende Abschreibung
oder verminderte sie eine solche, so wird die Vermehrung
dem Verfügungskonto belastet, die Verminderung ihm gutgeschrieben.
Schuf sie eine neue Abschreibung, so ist das Verfügungskonto
mit ihr zu belasten. Ist dies Alles geschehen, so müssen
sämtliche Spalten sich im Soll und Haben ausgleichen und das
Anfangskapital in Spalte eins und drei muß von dem Endkapital der
Spalte vier um den Saldo der Spalte „Verfügung‘ abweichen. Die
Praxis läßt meist die Spalten eins und zwei weg. Es ergeben sich
dreierlei Buchungen: auf Ertragskonto, auf Verfügungskonto — womit
die kontenmäßige Einzelnachweisung der Kapitalveränderung
erledigt ist — und die Buchungen auf Bilanzkonto, womit die auf
den Stand der Kapitalnachweisung gebrachten Konten ausgeglichen
werden. Die Buchungen erfolgen, wie schon an einer früheren
Stelle gesagt, je nach Anlage der Buchhaltung im Grundbuch oder im
Sammelbuch oder in einem besonderen Bilanzvorbuch. In neuer
Rechnung werden die Bilanzsalden auf die entgegengesetzte Seite
vorgetragen. Diese Aufhebung der Ausgleichsbuchungen der alten
Rechnung sollte sich eigentlich auf besondere Grundbuchungen
gründen, die dann im entgegengesetzten Sinne erfolgen, z. B. in
alter Rechnung: Bilanz an Kassa, in neuer aber Kassa an Bilanz,
indessen kann dies auch unterlassen werden, da ja die Aufhebung
der lediglich ausgleichsweise. und zur äußeren Kennzeichnung des
Bücherabschlusses erfolgten Bilanzkontobuchungen selbstverständlich
ist.
Schematisches Beispiel einer Bilanz.
Kapitalnachweisung auf-den 31.Dezember 19.
Aktiva
Barbestand nebst Guthaben b. d. Reichsbank M. 22600
Wechsel
M. 720.— pr. 15. Jan. a/Krefeld
ern 4 USW: 15 000
Anlagepapiere
M. 20 000.— 4%: Frankf. Oblig. Lit. N. 20.000
Kunden
Gebr. Köhler, Greifswald M. 423.50
uSW. ME ante m 3
130 00