Full text : Leistung und Wert

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Verlust der Aktiengesellschaft, der sich bei Aufstellung der Jahresbilanz
 oder bei Aufstellung einer Zwischenbilanz ergibt, die Hälfte
des Grundkapitals, so muß der Vorstand unverzüglich die Generalversammlung
 einberufen. Ergibt sich, daß die Aktiva nicht mehr
die Schulden decken bei Annahme der ersteren zum tatsächlichen
Wert, so hat der Vorstand die Eröffnung des Konkurses zu beantragen.
 Dies hat auch zu geschehen, sobald Zahlungsunfähigkeit,
mit der Zahlungsstockung nicht notwendig gleichbedeutend ist,
eintritt.
Formales zum Abschluß der Bilanzrechnung.
Nachdem alle Grundbuchungen, die in das Abschlußiahr gehören,
erfolgt sind, der letzte Monat in die Bilanzrechnung eingetragen und
die letzte Monatsprobeabstimmung vorgenommen ist, werden die
Konten addiert und saldiert. Sowohl was die Additionen, als was
die Salden angeht, muß die Sollseite. der Bilanzrechnung mit der
Habenseite übereinstimmen. Es handelt sich jetzt darum, den Stand
der Konten zu vergleichen mit den entsprechenden Posten der
Kapitalnachweisung. Man benutzt dazu eine Tabelle mit mehreren
Doppelspalten. Eine davon nimmt die Kontenadditionen auf, es ist
die Spalte des Verkehrs, der Umsätze. Damit sie dies aber in der
Tat sei, sondert man zweckmäßig die alten Salden der Konten aus,
bringt sie besonders in eine erste Spalte und erhält damit ein Bild
der vorigen Bilanz. Die zweite Spalte nimmt dann die Leistungen
aus den Geschäften des Abschlußiahres auf. Die dritte Spalte empfängt
 die Salden der Konten; eine vierte die entsprechenden Posten
der Kapitalnachweisung. Aus der Vergleichung von Spalte drei und
vier ergibt sich eine fünfte, die Ertragsspalte und-eine sechste, die
Verfügungs- oder Reingewinnspalte. Diese beiden Spalten lassen
sich bei entsprechender Gruppierung der Konten vereinigen zu
einer einzigen, die zunächst als Ertragsspalte, dann als Verfügungsspalte
 behandelt wird. Es werden nun die Salden der Konten mit
den ihnen entsprechenden Konten der Kapitalnachweisung. verglichen
 und diese Vergleichung ergibt, wie bereits früher angeführt,
für gewisse Konten Übereinstimmung, für andere nicht. Ist der entsprechende
 Aktivposten der Kapitalnachweisung größer als der
Kontensaldo, so kommt der Unterschied in das Haben der Ertragsspalte,
 im entgegengesetzten Falle ins Soll derselben. Handelt es
sich um einen passiven Posten, so ist das Verhältnis ein umgekehrtes.
 Steht einem Kontensaldo überhaupt kein Kapitalnachweisungsposten
 gegenüber, so kommt ein Sollsaldo ins Soll, ein
Habensaldo ins Haben der Ertragsspalte. Dadurch, daß die Unterschiede
 auf das Ertragskonto übertragen werden, hat man die Konten
 auf den Stand der Kapitalnachweisung gebracht. Ist aus den
Handelswerten der gesamte Reinertrag aus gegensätzlichen Geschäften
 ermittelt, so wird er auf das Verfügungskonto übertragen,
und es folgen nunmehr diejenigen Konten der Handelswerte, deren
Ergebnisse außerhalb des Ertragskontos bleiben sollen. Die Unterschiede
 werden unmittelbar in die Verfügungsspalte eingestellt, wo-
            
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