Full text: Leistung und Wert

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Waren in dem Bestandkonto stecken. Nicht alle Bestandkonten 
haben diese Eigenschaft, und es bestehen zwei verschiedene Arten 
von Bestandkonten, einmal solche, deren Saldo mit dem tatsäch- 
lichen Bestande übereinstimmen muß, das Kassakonto und die an- 
deren Konten des Zahlungsverkehrs. Diese Konten werden „Reine 
Bestandkonten‘ genannt. Die anderen Konten, die Konten des Ein- 
und Verkaufs, stimmen in ihren Salden nicht mit dem Anschaffungs- 
preis des Vorrats überein und können daher auf den Namen Bestand- 
konten im Grunde keinen Anspruch machen. Den Bestandkonten der 
letzteren Art hat man den sonderbaren Namen „Gemischte Bestand- 
konten“ beigelegt. Ebensogut könnten sie auch gemischte Erfolgs- 
konten heißen. Der systematische Gedanke, daß die gemischten 
Bestandkonten und die Erfolgskonten zusammen im Gegensatz 
stehen zu den reinen Bestandkonten, indem aus den ersteren sich 
das Handelssollergebnis errechnet, auf den letzteren dasselbe tat- 
sächlich erscheinen muß, der Gegensatz‘ also zwischen den Konten 
der Handelswerte und der Zahlungswerte, kommt in der Theorie 
der Vermögensrechnung nicht zum Ausdruck. Die in diesen ge- 
mischten Bestandkonten enthaltenen Erfolge bedeuten nun auch 
eine Veränderung des Reinvermögens, normalerweise in dem Sinne, 
daß nicht nur die Verluste, die Unkosten, gedeckt, sondern noch 
darüber hinaus der Bestand an Geld und Zahlungswerten vermehrt 
wird. Ermittelt können die Erfolge aus den gemischten Bestand- 
konten aber nur werden auf dem Wege des bilanzmäßigen Abschlus- 
ses durch Einstellung der Bestände. Nun faßt die Vermögensrech- 
nung die „Erfolge“ keineswegs zum Gesamtreinertrag zusammen; 
sie fragt nicht, was wurde an den gegensätzlichen Geschäften des 
Abschlußjahres verdient, was war der Reinertrag des vergangenen 
Jahres; sie kennt diesen Wert nicht. Sie tritt vielmehr sofort an die 
Frage heran, welcher Wert ist den Beständen am Abschlußtage beı- 
zulegen nach von außen her gegebenen Werten, wie stellt sich somit 
die Gleichung Aktivvermögen weniger Passivvermögen gleich 
Reinvermögen? Damit tut sie, was das Gesetz will, das im & 40 
vorschreibt: „Bei der Aufstellung der Inventur und der Bilanz sind 
sämtliche Vermögensgegenstände und Schulden nach dem Werte 
anzusetzen, der ihnen in dem Zeitpunkt beizulegen ist, für welchen 
die Aufstellung stattfindet.“ Aber sie pfropft diese beigelegten 
Werte, die bei der Flüssigkeit des Wertbegriffs von dem Einkaufs- 
preis mehr oder weniger abweichen können, ohne weiteres den ge- 
mischten Bestandkonten auf, und die so hergerichteten Konten er- 
geben natürlich die von der Vermögensaufnahme nachgewiesene 
Veränderung. Sie zeigen aber nicht den Überschuß der im Ab- 
Sschlußjahr verkauften Sachen über ihren Gestehungspreis, das was 
tatsächlich Mehrbestand an Kapital geworden ist, vielmehr wird in 
dem Ergebnis einbegriffen der Überschuß (gegebenenfalls das 
Gegenteil), den der Verkauf der Bestände zu den „beigelegten“ 
Preisen erringen würde. Es wird vereinigt, was tatsächlich ist, 
mit dem, was an dem Abschlußtage hätte sein können; die zur Ver-
	        
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