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Kapital der Jahresliquidationsbilanz verändert sein durch inzwischen
erfolgte Teilrückzahlungen an die Gesellschafter. Kapitalrückzah-
Jungen müssen die Gesellschafter gleichmäßig nach Maßgabe ihrer
Anteilsrechte berücksichtigen. Auf die beschlossene Teilrückzahlung
besteht für den Gesellschafter ein Rechtsanspruch gegenüber der
Gesellschaft. Bei der offenen Handelsgesellschaft ist vorläufige
Verteilung vom Gesetz an die Voraussetzung der Entbehrlich-
keit geknüpft. Für die Aktiengesellschaft und die Gesell-
schaft mit beschränkter Haftung besteht die ‚Vorschrift, daß
Kapitalrückzahlungen erst erfolgen dürfen, wenn das sog. Sperriahr
abgelaufen, d. h. mindestens ein Jahr verflossen ist seit dem Tage, an
dem die letzte der drei in den Gesellschaftsblättern zu erlassenden
Aufforderungen an die Gläubiger, ihre Ansprüche anzumelden, er-
schienen war. Für die Aktiengesellschaft, bei der die: Rückzah-
lungen — nach Prozenten des Aktienkapitals bemessen — in zahl-
reiche Posten und über längere Zeit erfolgen, empfiehlt es sich, ein
Konto der Liquidationskapitalrückzahlung einzurichten. Vermittelst
desselben erscheinen die am Jahresschluß etwa nicht erhobenen
Rückzahlungsanteile als Verbindlichkeiten in der nächsten Bilanz.
In Literatur und Praxis der kaufmännischen Buchhaltung be-
gegnet man oft einem „Liquidationskonto‘“ schlechthin, das jedoch
nicht einheitlich aufgefaßt und angewandt wird. Stern’s Buchhal-
tungslexikon (1904) sagt unter „Liquidationskonto bei Auflösung
einer Aktiengesellschaft“: ...... Anläßlich dieser Durchführung
wird ein besonderes Konto „Liquidationskonto“ errichtet, welches
den Funktionen des Bilanzkontos entspricht“. In einem kurz vor-
her gegebenen Beispiel „Liquidation einer offenen Handelsgesell-
schaft“ wird dagegen den Gesellschaftern auf Grund der Liquida-
tionseröffnungskapitalnachweisung je ein Liquidationskonto eröffnet,
das nur die Umstellung der bisherigen Kapitalkonten auf die Liqui-
dationskapitalanteile bedeutet. In Veröffentlichungen von Liquida-
tionsbilanzen von Aktiengesellschaften findet man neben dem Ak-
tienkapitalkonto noch ein Liquidationskonto, welches also den Teil
des Liquidationskapitals darstellt, der das Grundkapital über-
schreitet. Ein anderes Mal findet man unter den Passiven des Bilanz-
kontos außer den Verbindlichkeiten zum Ausgleich ein Liquidations-
konto eingestellt, und dieses wird daneben noch besonders auf-
geführt, indem es das Liquidationskapital und die während des
Jahres erfolgten Mehrungen und Minderungen einschließlich Rück-
zahlungen angibt. An sich wird man hinter dem Liquidationskonto
ein Konto suchen, das, durch die Liquidation erst erfordert, aus ihr
seine Funktion entnimmt und ein Bild des Liquidationsvorganges
liefert. Sehen wir, ob eine systematische Betrachtung zu einem SOl-
chen besonderen Liquidationskonto führt. Die Abwicklungsgeschäite
sind ihrer Natur nach von den regelmäßigen nicht unterschieden.
Konten der Handelswerte, diese sich nach und nach erschöpfend,
und der Zahlungswerte, diese sich nach und nach auf dem Kassa-
konto vereinigend, bleiben bestehen. Diese Konten ändern ihre Be-
deutung nicht. Nach wie vor stecken in dem Unternehmen, mag es