Full text: Leistung und Wert

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Karl Gebhardt, Kassel er He U LE Haben 
Bank, Kassel ee u AA Soll 
pr; 15. März a/hier” „177 M-10000— 
4% Diskonto a/90 Tage 100.— 9900.— 
Bank, Kassel. Haben 
Karl Gebhardt, Kassel . . Soll 
Bat a ar 9900.— 
Die Zinsen als Geldnutzung sind Handelswert. Die Bank hätte 
sie eigentlich erst nach drei Monaten zu beanspruchen. Statt dessen 
zieht sie die Zinsen bei der Geldhingabe ab, wodurch der Vorgang, 
die Diskontierung, sein Gepräge erhält. 
Rimessen zum Diskonto. Karl Gebhardt hat auf verschiedene 
Kunden sein Guthaben durch Tratte gezogen und sendet die Wechsel 
am 15. 4. an seine Bank zur Gutschrift abzüglich Diskonto. 
Karl Gebhardt, Kassel . .. Haben 
Vereinsbank, Kassel‘ „aa re ht EEG Soll 
M. 715.— pr.-31. Mai a/Berlin 45 393 
412.50 pr. 15. Juni a/Köln 60 247 
1247.30 pr. 20. Juni a/ Dresden 65 810 
965.80 pr. 30. Juni a/Hannover 75 724 3340.60 
4%: Diskonto v/Zahlen 2174 24.15 3316.45 
val. 16. April. 
Die M. 24.15 sind für Gebhardt Handelswert, aber nicht Geld- 
nutzungswert. Der Verfalltag der Wechsel ist das Ziel, auf das die 
Handelswerte verkauft worden sind. Bei Barverkauf würde der 
Preis entsprechend niedriger gestellt worden sein. Daher hat Geb- 
hardt den Diskonto dem sog. Skonto gleich zu setzen. Die Bank da- 
gegen behandelt ihn als Zinsen. 
Skonto - Abzug vom Rechnungsbetrag, falls der Käufer, 
statt das Ziel auszunutzen, von der ihm eingeräumten Befugnis, bei 
Zahlung innerhalb einer bestimmten Frist nach Verkäufersleistung, 
in der Regel einem Monat, von der Rechnung einen Abzug zu machen. 
der meist 1. bis 2 % beträgt. 
Lange & Freund, Gießen in u Haben 
Karl Gebhardt, Kassel er A Soll 
Dar Are ne M. 588. — 
2% Skonto von M. 600.— . Ms 600.— 
Skonto ist also als eine Prämie auf frühere Zahlung zu be- 
trachten, die dem Kaufmann angenehm ist, weil er dadurch um so 
eher Geld zu werbenden Geschäften erlangt, auch selbst in den 
Stand gesetzt wird, Skonto in Anspruch zu nehmen. Skonto ist als 
Preisnachlaß aufzufassen. Frühere Zahlung macht öfteren Umsatz, 
Öfterer Umsatz niedrigere Preise möglich. 
Rückwechsel. Ist ein Wechsel vom Bezogenen nicht ein- 
gelöst worden, so wird er als untaugliches Zahlungsmittel kraft des 
wechselmäßigen Rückgriffsrechts an den Geber zurückgesandt und 
samt Kosten von ihm eingezogen, bezw. ihm belastet.
	        
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