Full text: Leistung und Wert

— 209. — 
tatsächlich abgesetzten Warenteils. Dabei sind selbstredend die 
beim Verkauf genau einzuhaltenden Aufschläge für Handlungs- 
unkosten und Unternehmerleistung in Abzug zu bringen. 
Wenn sich weder auf Grund des Gestehungswertes, noch auch 
an Hand des abzugsweise regulierbaren Erlöses der Ertrag eines be- 
stimmten Zwischenzeitraumes {feststellen läßt, muß man sich an den 
Gegenstand selbst halten, indem beim Verkauf desselben oder eines 
Teils ein schriftlicher Beleg mit Gestehungswert und Veräußerungs- 
preis an seine Stelle gesetzt und solange gehalten wird, bis er auf 
irgend eine Weise, und sei es auch erst bei einer Bestandsaufnahme, 
in die Rechnungsführung übernommen werden kann. Ist auch dieses 
unmöglich, so lassen sich Zwischenbilanzen überhaupt nicht machen. 
14
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.