Das Unternehmen als Leistungsgegenstand.
Indem die Liquidation die Aktiva des Unternehmens im Einzelnen
zu Gelde macht, hebt sie nach und nach seinen Zusammenhang
auf und nimmt ihm die Möglichkeit des Weiterbetriebes. Es
gehen dadurch gewisse innere, an den Zusammenhang geknüpfte
Werte verloren: ein Verlust, den man als Verlust von Arbeit bezeichnen
kann. Arbeit geht schon dadurch verloren, daß die Liquidation
die Handelswerte mehr oder weniger unter Verzicht auf
Gewinn, d. h. auf Entgelt der Unternehmerarbeit hergeben muß, daß
unter Umständen auch die kaufmännische Arbeit keinen vollen oder
keinen Entgelt findet. Arbeit geht verloren, indem den Betriebsverhältnissen
angepaßte Arbeitsmittel herausgerissen und unter dem
Arbeitswert, den sie für das Unternehmen noch hatten, veräußert
werden müssen. Arbeit geht verloren, indem die durch lange emsige
Tätigkeit erworbene Kundschaft sich zerstreut. Diese Werte, neben
denen auch der Wegfall der Liquidationskosten in Betracht kommt,
sind verknüpft mit dem Fortbestand des Unternehmens und bleiben
erhalten, wenn es als Ganzes Gegenstand der Veräußerung wird.
Es tritt dann lediglich Unternehmerwechsel ein; das Unternehmen
geht weiter. Vor allen Dingen aber bleibt in diesem Falle derjenige
Wert erhalten, den man als den Arbeitswert des UnternehmensimGanzen
bezeichnen kann. Läßt sich doch ein kaufmännisches
Unternehmen mit einem Arbeitsmittel vergleichen, vermittelst
dessen der Unternehmer einen Arbeitsverdienst erzielen
will. Eine Bestimmung des Leistungswertes des Unternehmens als
Ganzes muß diesen Wert berücksichtigen. Sie kann daher nicht auf
Grund einer Liquidationsbilanz erfolgen, die die Arbeitswerte garnicht,
auch nicht auf Grund einer regelmäßigen Bilanz, die sie nur
zum Teil berücksichtigt. Der Arbeitswert des Unternehmens im
Ganzen drückt sich aus im Reinertrag. Der Reinertrag, im Vergleich
verschiedener Unternehmungen betrachtet, ist nicht notwendig abhängig
von der Höhe des Kapitals. Zwei Unternehmungen, die mit
gleichem Kapital arbeiten, können verschiedenen Reinertrag liefern,
zwei Unternehmungen den gleichen Ertrag mit verschiedenem Kapital
erzielen. Der in diesem Falle bestehende Unterschied in dem
Verhältnis zwischen Kapital und Reinertrag muß in Umständen begründet
sein, die von der Höhe des Betriebskapitals unabhängig sind.
Zu ihnen kann zunächst größere Tatkraft, allgemeine kaufmännische
Eignung und besondere Sachkenntnis auf seiten des einen Unternehmers
gehören. Das sind persönliche Werte, die nicht veräußerlich
sind. Sie können sich aber sozusagen versachlicht haben durch
die Organisation des Unternehmens. nach außen und nach innen und
die aufs äußerste gesteigerte Entfaltung der Möglichkeiten, die sich