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Soll Kapitalkonto Haben
An Kassakonto M. 300.000 | Von Bilanzkonto M. 200.000 ]
„ Arbeitswertkonto 50.000
„ Laufende Rechnungs-
gläubiger 50.000 |
Behagt dem Kaufmann dieser von der wissenschaftlichen Auf-
fassıung gewiesene Weg nicht, so muß er einen anderen einschlagen.
Der, die Aktiven höher zu bewerten, als es bereits durch die Auf-
hebung übermäßiger Abschreibungen geschehen ist, ist zu ver-
werfen. Ein anderer Weg ist, die sog. ideellen Werte einzustellen,
nämlich Kundschaft, Firma, Arbeitsmethoden u. dgl. Das kommt auf
den Arbeitswert heraus. Auch diese Werte haben vorher nicht in
der Bilanz gestanden. Kundschaft hat jedes Unternehmen; an sich
begründet der Übergang keinen Mehrpreis. Der Begriff des Arbeits-
wertes schließt alle diese Werte ein. Da seine Bestimmung von der
ireien Vereinbarung der Vertragsteile abhängt, braucht er im Ein-
zelnen nicht nachgewiesen zu werden. Für den Käufer ist der
Arbeitswert, oder wie man den Mehrpreis bezeichnen will, ein er-
worbener, im Unternehmen liegender Wert, der ihm im Falle der
Weiterveräußerung unter gleich gebliebenen Verhältnissen wieder
vergütet werden wird. Aber er wird ihn doch abschreiben müssen
aus zwei Gründen: Weil die regelmäßige Bilanz nur selbständige
Vermögenswerte zuläßt, ferner weil der Arbeitswert keine Wer-
bungssubstanz für die Verwertungsgeschäfte darstellt. Der Käufer
könnte ja allerdings, um die 50.000 Mark bald hereinzubringen, die
übernommenen Waren entsprechend teurer verkaufen; dadurch
würde er aber seine Wettbewerbsfähigkeit und hiermit zugleich den
künftigen Arbeitswert des Unternehmens herabsetzen. Der Mehr-
preis für Arbeitswert müßte also sofort abgeschrieben und das Kapi-
talkonto auf die Höhe der tatsächlichen Werbungssubstanz gebracht
werden, in welcher ja keine Veränderung eingetreten ist. Der innere
Arbeitswert bleibt trotzdem erhalten. In welcher Höhe er später
einmal zu Gelde zu machen ist, ist eine Frage der ferneren Entwick-
lung des Unternehmens. Ist der Käufer nicht geneigt, den Arbeits-
wert sofort ganz abzuschreiben, weil er das gezahlte Kapital als
Ausgangspunkt zu betrachten und daher buchmäßig zu erhalten
wünscht, so muß er trachten, an die Stelle des Arbeitswertes mög-
lichst rasch tatsächliche Werbungswerte zu setzen. Dies kann er
{un aus dem Ertrag der ersten Jahre. Des Käufers Ertragsermitte-
lung ergibt in unserem Beispiel, wenn er von des Vormannes Wer-
bungswerten ausgeht, unter sonst gleichen Verhältnissen ‚30.000
Mark, die in Bilanzwerten den vorhandenen zugewachsen sind, Es
wird sonach zu einer Sache der Ertragsverfügung, wie hoch die
Abschreibung des Arbeitswertes bemessen und an seine Stelle an-
dere Werte gesetzt werden. Unter diesem Gesichtspunkt wird
gegen Teilabschreibungen des Arbeitswertes nichts einzuwenden
sein, nur muß der Gedanke, daß das Kapital bald auf den tatsäch-
lichen Werbungsinhalt zu bringen ist. maßgebend bleiben.
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