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haltung 244.400 plus 63.600 Mark der Differenz 741.000 weniger
433.000 Mark der Geheimbuchhaltung gegenüberstellt. Da die
Posten, die über Ertragsverfügungskonto auf Geheimbuchkonto
kommen, einander ausgleichen müssen, so ist es nicht notwendig,
das letztere in der Geheimbuchhaltung zu führen, denn die Probe auf
Richtigkeit der Geheimbuchhaltung kann an Hand der Bilanzen,
der offenen und der geheimen, unmittelbar gemacht werden.
Die Fälle der Benutzung der Geheimbuchführung sind mit den
gegebenen Beispielen natürlich nicht erschöpft, im Besondern kann
auch das Ertragskonto teilweise der offenen Buchhaltung entzogen
werden. Es empfiehlt sich dann, das Ertragskonto in die Geheim-
buchhaltung aufzunehmen, die Salden der einzelnen Konten also nicht
im Ertragskonto zusammenlaufen zu lassen, sondern dieselben auf
Geheimbuchkonto zu verbuchen. Sodann braucht wohl nicht hervor-
gehoben zu werden, daß auch die Kapitalnachweisung in eine offene
Kapitalnachweisung und eine sie vervollständigende Geheimkapital-
nachweisung zerfallen muß.
Der geeignetste Zeitpunkt zur Einrichtung der Geheimbuch-
haltung ist natürlich der Beginn des Unternehmens. Die Eröffnungs-
buchungen erfolgen, wie es die Eröffnungsbilanz verlangt, im um-
gekehrten Sinne. Neue Konten, die im Laufe der Zeit hinzukommen,
lassen sich unschwer einfügen. Ist die Buchhaltung als offene be-
reits in Gang gesetzt, so ist der Zweck der Einrichtung einer Ge-
heimbuchhaltung natürlich schwerer. zu erreichen. Man wird als
Anlaß zu derselben irgendeine bedeutende, in der Bilanz zum Aus-
druck kommende Veränderung, wie die Aufnahme eines Gesell-
schafters, wählen, dabei die der Umstellung unterliegenden Konten
nebst ihren Unterlagen der offenen Buchhaltung entziehen.
Eine Geheimbuchhaltung kann nur von einem Einzelkaufmann
oder einer offenen Handelsgesellschaft geführt werden. Denn Kapi-
talgesellschaften, die dem Zwange der Öffentlichkeit unterliegen,
haben nicht die Möglichkeit, ihr Kapital und seine Zusammensetzung,
seine Vermehrung oder Verminderung der Kenntnis sich dafür Inter-
essierender zu entziehen. Allenfalls können die Gesellschaften mit
beschränkter Haftung, die nicht das Bankgeschäft betreiben und da-
her nicht zur Veröffentlichung ihrer Bilanzen verpflichtet sind, eine
Geheimbuchhaltung führen. Wenn Kapitalgesellschaften, denen die
Veröffentlichung ihrer Bilanzen vorgeschrieben ist, dabei durch Zu-
sammenziehen und Verstecken gewisser Bilanzposten Außenstehen-
den den Einblick zu erschweren suchen, so gehört dies nicht zur Ge-
heimbuchhaltung.