Full text: Leistung und Wert

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haltung 244.400 plus 63.600 Mark der Differenz 741.000 weniger 
433.000 Mark der Geheimbuchhaltung gegenüberstellt. Da die 
Posten, die über Ertragsverfügungskonto auf Geheimbuchkonto 
kommen, einander ausgleichen müssen, so ist es nicht notwendig, 
das letztere in der Geheimbuchhaltung zu führen, denn die Probe auf 
Richtigkeit der Geheimbuchhaltung kann an Hand der Bilanzen, 
der offenen und der geheimen, unmittelbar gemacht werden. 
Die Fälle der Benutzung der Geheimbuchführung sind mit den 
gegebenen Beispielen natürlich nicht erschöpft, im Besondern kann 
auch das Ertragskonto teilweise der offenen Buchhaltung entzogen 
werden. Es empfiehlt sich dann, das Ertragskonto in die Geheim- 
buchhaltung aufzunehmen, die Salden der einzelnen Konten also nicht 
im Ertragskonto zusammenlaufen zu lassen, sondern dieselben auf 
Geheimbuchkonto zu verbuchen. Sodann braucht wohl nicht hervor- 
gehoben zu werden, daß auch die Kapitalnachweisung in eine offene 
Kapitalnachweisung und eine sie vervollständigende Geheimkapital- 
nachweisung zerfallen muß. 
Der geeignetste Zeitpunkt zur Einrichtung der Geheimbuch- 
haltung ist natürlich der Beginn des Unternehmens. Die Eröffnungs- 
buchungen erfolgen, wie es die Eröffnungsbilanz verlangt, im um- 
gekehrten Sinne. Neue Konten, die im Laufe der Zeit hinzukommen, 
lassen sich unschwer einfügen. Ist die Buchhaltung als offene be- 
reits in Gang gesetzt, so ist der Zweck der Einrichtung einer Ge- 
heimbuchhaltung natürlich schwerer. zu erreichen. Man wird als 
Anlaß zu derselben irgendeine bedeutende, in der Bilanz zum Aus- 
druck kommende Veränderung, wie die Aufnahme eines Gesell- 
schafters, wählen, dabei die der Umstellung unterliegenden Konten 
nebst ihren Unterlagen der offenen Buchhaltung entziehen. 
Eine Geheimbuchhaltung kann nur von einem Einzelkaufmann 
oder einer offenen Handelsgesellschaft geführt werden. Denn Kapi- 
talgesellschaften, die dem Zwange der Öffentlichkeit unterliegen, 
haben nicht die Möglichkeit, ihr Kapital und seine Zusammensetzung, 
seine Vermehrung oder Verminderung der Kenntnis sich dafür Inter- 
essierender zu entziehen. Allenfalls können die Gesellschaften mit 
beschränkter Haftung, die nicht das Bankgeschäft betreiben und da- 
her nicht zur Veröffentlichung ihrer Bilanzen verpflichtet sind, eine 
Geheimbuchhaltung führen. Wenn Kapitalgesellschaften, denen die 
Veröffentlichung ihrer Bilanzen vorgeschrieben ist, dabei durch Zu- 
sammenziehen und Verstecken gewisser Bilanzposten Außenstehen- 
den den Einblick zu erschweren suchen, so gehört dies nicht zur Ge- 
heimbuchhaltung.
	        
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