Full text: Leistung und Wert

ED — 
dem Unternehmen Geld gegeben oder von ihm Geld empfangen 
haben, die Konten der Geldgeber und der Geldbewahrer. 
Geldgeber ist in erster Linie der Unternehmer selbst; er liefert 
die Mittel, mit denen der Betrieb in Gang gesetzt und erhalten wird. 
Diese Leistung des Unternehmers muß gebucht, als Gebender muß 
er erkannt werden. Das begründet die Errichtung des Unter- 
nehmerkontos. Dieses Konto ist, indem der Unternehmer 
durch Hingabe von Geld oder Geldeswert den Betriebsstock des 
Unternehmens, sein „Kapital“ liefert, das Kapitalkonto. Die Kapital- 
leistung ist nicht die einzige, vielleicht nicht einmal die wichtigste 
Leistung des Unternehmers. Es ist, vom Standpunkt des Unter- 
nehmens betrachtet, nicht. so sehr Aufgabe des. Unternehmers, 
eigenes Geld dem Unternehmen zu widmen, als ihm überhaupt die 
erforderlichen Mittel zu..beschaffen und zu erhalten. Der Unter- 
nehmer sieht nur, wenn er mit fremdem Gelde arbeitet, seinen Un- 
ternehmerverdienst durch die Vergütung für die Geldbenutzung ge- 
schmälert. Von zwei Gesellschaftern kann der eine gar kein Geld 
eingebracht haben, dagegen die dem Unternehmen unentbehrlichen 
umfassenden Fachkenntnisse besitzen. Auch er leistet dem Unter- 
nehmen. Die Unternehmerleistung beschränkt sich also nicht auf 
die Hingabe von Geld, sie besteht in der Gesamtsumme aller Ein- 
wirkungen des Unternehmers auf die Erzielung seines Unternehmer- 
verdienstes, des Reinertrages. Wäre also das Unternehmerkonto 
nicht bereits durch die Kapitalleistung eröffnet, so müßte es für die 
Unternehmerleistung errichtet werden. Wenn wir nun den Unter- 
nehmer als leistend anzusehen haben, so muß notwendig ein Leı- 
stungsnehmer da sein, und dieser kann nur das Unternehmen sein. 
Damit gelangen wir zu der wichtigen Feststellung, daß die kauf- 
männische Buchhaltung rechnerisch das Unternehmen verkörpert, 
daß dieses, die Firma, Buchhaltungsträger ist, nicht der Geschäfts- 
inhaber, der vielmehr Leistungsperson dem Unternehmen gegen- 
über, Fremdperson, ist.. Daß in dem Unternehmen ein selbständiger, 
umfassender Rechnungsbegriff aufgerichtet wird, ist.ebenso not- 
wendig, wie berechtigt. Ein kaufmännischer Betrieb ist ein in sich 
abgeschlossener Organismus, sowohl hinsichtlich seiner Aufgaben, 
als hinsichtlich der in ihm gebundenen Werte. Er stellt daher einen 
in sich abgeschlossenen Rechnungskörper dar, was er nicht sein 
könnte, wenn er nicht in der Verrechnung mit dem Unternehmer 
über den Wert seiner Leistung seinen Abschluß hätte. Ein Kauf- 
mann kann noch andere Einnahmequellen haben, sogar aus einem 
zweiten Handelsgewerbe. Ein Unternehmen kann als ein Ganzes 
Handelswert sein, gekauft und verkauft werden. Alles dies verlangt 
eine auf das Unternehmen bezogene und beschränkte Buchhaltung. 
Da diese sich aus Leistungen zusammensetzt, so hat sie auch die 
Beziehungen zum Unternehmer unter dem Gesichtspunkt der Lei- 
stung zu betrachten, ihn zu erkennen für das, was er an Werten dem 
Unternehmen gibt, an Geld, Waren, Arbeit, ihn zu belasten für das, 
was er dem Unternehmen an Geld oder Sachen entzieht. Das Sub-
	        
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