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jekt, das belastet und erkennt, ist die Firma als Buchhaltungsträger.
Das leuchtet ohne weiteres ein bei einer Aktiengesellschaft, die eine
juristische Person ist und zu ihren Kapitalgebern in dem Verhältnis
steht, daß zwischen ihnen geklagt werden kann, bei gesellschaftlichen
Unternehmungen überhaupt, wo vertraglich begrenzte Wert-Mengen
einzubringen sind. Es findet aber auch Anwendung auf den
Einzelkaufmann. Die Auffassung eines kaufmännischen Unternehmens
als eines selbständigen wirtschaftlichen Ganzen genügt, den
Inhaber in das Leistungsverhältnis zu ihm zu setzen. Wenn hinter
dem Einzelkaufmann auch nicht eine vertraglich begrenzte Einlage
steht, sondern sein ganzes Vermögen (wie schließlich auch hinter
dem Gesellschafter der offenen Handelsgesellschaft, dem persönlich
haftenden Gesellschafter der Kommanditgesellschaft), so sind es
doch gewisse Werte an Geld, Sachen, Arbeit, die er in das Unternehmen
einsetzt und in ihm bindet, die es bestimmen und womit er
die Unternehmerarbeit leistet. Die Auffassung des Unternehmens
als des Buchhaltungsträgers, als Leistungsperson auch dem Unternehmer
gegenüber, und die Aufnahme des Begriffs der Unternehmerleistung
in das System machen die kaufmännische Buchhaltung zu
einem abgeschlossenen Ganzen und bewirken eine ungezwungene
Formulierung ihrer Grundbegriffe.
Die Bedeutung des Unternehmerkontos pflegt man durch den
Zusatz „Kapitalkonto‘“ erkennbar zu machen. Wenn also z. B.
Alexander Schmidt in Halle unter gleicher Firma ein Handelsgewerbe
als Einzelkaufmann errichtet, so wird, mag er nun das
Kapital sogleich in einem großen Posten oder erst nach und nach
einbringen, jede Leistung in die Form zu bringen sein:
Alexander Schmidt, Halle (Kapitalkonte) . .. . .. Haben
Firma Alexander Schmidt, Halle . . .. Wende Soll
Einlage an Bar, Sachen, Recht, Arbeitsmitteln. ... Die dergestalt
in dem Unternehmen gebundenen Werte begründen das
Kapital desselben. Kapital ist Zweck-, Betriebsvermögen, ein auf
das Unternehmen bezogener Gesamt-Wertbegriff, Daher sollte man
bei kaufmännischen Unternehmungen nicht von Vermögen schlechthin
reden.
Bei einer offenen Handelsgesellschaft wird einem jeden Gesellschafter
ein Kapitalkonto errichtet. Der Gesellschaftsvertrag
bestimmt Höhe und Art der Einlage.
Entnimmt der Kaufmann oder ein Gesellschafter Geld oder
Sachen aus den Beständen des Unternehmens, so muß er dafür belastet
werden. Kommen derartige Entnahmen häufiger vor, so wird,
um das Kapitalkonto nicht mit zu vielen Eintragungen zu beschweren,
ein Zwischen- oder Übergangskonto, Privatkonto oder Haushaltungskonto
genannt, eingerichtet, das beim Jahresabschluß durch
Übertrag auf das Kapitalkonto ausgeglichen wird.
Alexander Schmidt; Halle + X. 740 0 at Privatkonto Haben
Alexander Schmidt, Halle +... 04. Kapitalkonto Soll
Entnahmen im Jahre wc vw
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