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ferner Zeit erfolgen wird und in den Solawechseln nur ein Garantie-
kapital gesichert werden soll. Im Allgemeinen beruht die Verpflich-
tung der Aktionäre zur Vollzahlung auf dem Gründungsvertrage
oder der Zeichnungserklärung. Um auch hier den ganzen Nenn-
betrag des Aktienkapitals in der Buchhaltung ersichtlich zu machen,
ist den Aktionären außer der Bareinzahlung die übernommene Ver-
pflichtung zur Zahlung des Restes auf Aktien-Kapital-Konto gutzu-
schreiben, und gleichzeitig sind die Aktionäre für die Leistung des
Unternehmens, die in dem Zahlungsaufschub liegt, auf einem beson-
deren Fremdkonto, dem Aktionäre-Resteinzahlungskonto, zu be-
lasten.
Aktien-Kapitalkonto . . . A Haben
a Et Soll
25% Einzahlung /a/M. 3,000,000 0 2 M. 750,000
Verpflichtung der Aktionäre für restliche 75 %: . 2,250,000 3,000,000
Pina Haben
Aktionäre-Resteinzahlungskonto . . . . Soll
Anspruch a/75 %' von M. 3,000,000 . 2,250,000
Werden weitere Einzahlungen eingefordert und geleistet, so
werden die Aktionäre auf dem Resteinzahlungskonto erkannt, das
daher immer den Betrag des noch nicht eingezahlten Aktienkapitals
angibt. Z. B. es werden weitere 25 % einbezahlt.
Aktionäre-Resteinzahlungskonto AP Haben
Firma LSA % Soll
25 % bare Einzahlung a/M 3,000,000 - M. 750,000
; Die Einschiebung eines Aktionäre-Einzahlungskontos empfiehlt
Sich auch im Falle der sofortigen Vollzahlung der Aktien, nament-
lich wenn sich die Einzahlungen in zahlreiche Posten zerlegen.
Bei den Gesellschaften mit beschränkter Haftung wird, falls
die Stammeinlagen der Gesellschafter, die zusammen das Grund-
oder Stammkapital der Gesellschaft darstellen, bei der Errichtung
nicht voll eingezahlt werden, ein Stammeinlage-Resteinzahlungs-
konto eröffnet, welches bei geringer Gesellschafterzahl in einzelne
für jeden Gesellschafter aufgelöst werden kann. Auch in dem Falle,
wo sofortige Vollzahlung stattfindet, kann man jedem Gesellschafter
ein Stammeinlage-Einzahlungskonto, kürzer Stammeinlagekonto,
errichten, wodurch die Stammeinlagen der einzelnen Gesellschafter
aus der Buchhaltung ersichtlich sind. Das Stammkapitalkonto ent-
steht durch die Übernahme der Zahlungspilicht seitens der Gesell-
schafter, das Stammeinlagekonto durch den Anspruch des Unterneh-
mers auf die einzelnen Einlagen.
Beispiel: Albert Wendland und Fritz Maßmann vereinigen sich
zu einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung unter der Firma
Chemische Vertriebsgesellschaft mit beschränkter Haftung in Gör-
litz mit einem Stammkapital von M. 50,000. Wendlands Einlage soll
M. 30.000, dieienige von Maßnahmen M. 20,000 betragen, und die Ein-