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Ebenfalls Geldkonto, aber nicht Unternehmer-, Kapitalkonto,
ist das Konto der Ehefrau des Kaufmanns oder eines Gesellschaf-
ters, auf dem ihr eine Einlage aus Mitgift usw. gutgeschrieben wor-
den ist, bezüglich deren keine Gütergemeinschaft mit dem Ehemann
stattfindet.
Weitere Geldkonten werden begründet durch die Notwendig-
keit, dem Unternehmen fremdes Geld zuzuführen. Die häufigste
Form der Geldbeschaffung ist der Bankkredit, vielfach ein ganz
Oder teilweise durch Sicherheiten gedeckter. Werden Kapitalteile
des Unternehmens mit dem Pfandrechte eines Geldgebers belastet,
so sollte dies aus der Buchhaltung ersichtlich sein. z. B. Karl Geb-
hardt bestellt seinem Bankier als Deckung für einen Kredit von
M. 40 000.— eine Sicherungshypothek auf seinem Geschäftsgrund-
stück in gleicher Höhe. Wenn das Pfandverhältnis in der Buchhal-
tung von Gebhardt zum Ausdruck kommen soll, so müssen, außer
der laufenden Rechnung des Bankiers, noch zwei Konten eingerich-
tet werden, eines, auf dem der Bankier erkannt wird für seine Lei-
stung: Kreditgabe, und ein anderes, auf dem er belastet wird für
die Leistung der Firma: Pfandgabe. In beiden Fällen ist Leistungs-
gegenstand ein Recht, das Recht, sich aus dem Pfande bezahlt zu
machen, in dem einen Falle, das aus der Pfandgabe erwachsende
Recht auf Kredit im anderen Falle.
Geldgeber kann auch eine Vielheit von Personen sein; zum
Beispiel, wenn eine Obligationenschuld eingegangen wird, wie es
bei Aktiengesellschaften nicht selten der Fall ist. Es kann somit
auch diese in ihren einzelnen Personen nicht bekannte Mehrheit,
die Eigentümer der Schuldverschreibung, Inhaber eines Fremd-
kontos sein.
„Allen diesen Konten entgegengesetzt, Geldkonten im aktiven
Sinne sind die, wo das Unternehmen selbst Geldgeber ist. Entweder
sind es Konten, die durch Darleihen von Geld, meist an Unterneh-
Mungen mit verwandten Handelszwecken, entstehen. Beruht die
Geldhingabe jedoch auf einer Beteiligung, die das gebende Unter-
nehmen zum Mitunternehmer beim Empfangenden macht, so fehlt
das Merkmal des Geldkontos; mit der Geldleistung ist die Gegen-
leistung „Beteiligung“ erkauft; diese ist Handelswert. Oder es sind
Geldbewahrungskonten. Sie entstehen durch Hinterlegung von
Geld bei Banken, auch bei der Postanstalt, zum Zwecke der Ab-
hebung bei Bedarf, namentlich in Form der Überweisung an Dritte.
Es sind die Konten des Zahlungsverkehrs. Dies führt uns zum
Übertrag. Übertrag ist die Verschiebung eines Betrages von
einem Konto auf. ein anderes Konto derselben Rechnung, in der
Fremdrechnung also von einem Fremdkonto auf ein anderes Fremd-
konto. Eine Fremdperson leistet auf diese Weise einer anderen für
Rechnung der Firma, die durch den Übertrag in ihrer Fremdrech-
nung zwei Rechnungsverhältnisse verändert sieht. Die eine Fremd-
person ist in der Regel eine der Firma und der anderen Fremdper-
son gemeinsame Geldbewahrungsstelle. Es ergibt sich der Über-