=
Konto der Avalwechselgläubiger ...... . Haben
Fremdperson‘ N..N. (Avalkont6) x. Soll
Avalakzept pr. 3 Tage nach Sicht . M. 5,000.—
Auch Bürgschaften in anderer als Wechselform werden in
gleicher Weise auf dieses Konto gebucht, das damit zum Konto der
Avalverpflichtungen wird. Die Buchung ist umgekehrt, wenn der
Bürgschaftnehmer die Bürgschaft zurückgibt.
Formales über die Fremdkonten. Das Fremdkonto muß mit
dem Namen oder der Firma und dem Wohnort der Fremdperson,
für die es errichtet wurde, des Kontoinhabers, in Verwechslungen
ausschließender Vollständigkeit überschrieben werden. Es muß die
Sollbuchungen und die Habenbuchungen getrennt erkennen lassen,
was der Übung nach in der Weise geschieht, daß man die ersteren
auf die linke, daher mit Soll überschriebene Hälfte, die anderen auf
die rechte, daher mit Haben überschriebene Hälfte des Kontos ein-
trägt, wodurch es die Sollseite und die Habenseite, auf ihnen die
Sollposten und die Habenposten erhält. Die Eintragungen erfolgen,
weil im Grundbuch die Leistung bereits in aller Ausführlichkeit dar-
gestellt ist, in verkürzter Form. Man beschränkt sich auf das Da-
tum, auf die Grundbuchseite, den Leistungsgegenstand in kurzer
Benennung und den Leistungswert, der in die Betragsspalte einge-
stellt wird. Unter Umständen treten noch andere Bemerkungen,
namentlich solche, die sich auf Ziel und Fälligkeit beziehen, hinzu.
Die Ausdrücke „belasten“ und „gutschreiben“ pflegt man auch auf
das Konto anzuwenden. Man belastet das Konto mit M. 5000.—
cder überhaupt mit einem Gegenstand usw. Durch die erste Ein-
tragung wird der Fremdperson ein Konto eröffnet, errichtet. Das
Konto ist ein offenes, solange kein Augleich zwischen Soll und
Haben stattfindet und weist in diesem Falle in dem Unterschiede
beider seinen „Saldo‘“ auf, der ein Sollsaldo, ein Saldo zu Lasten
des Kontoinhabers, oder ein Habensaldo, ein Saldo zu seinen Gun-
sten sein kann. Das offene Konto wird durch eine Gegenleistung
in Höhe des Saldos ausgeglichen, saldiert. Ein Konto wird „abge-
schlossen‘, indem man den Saldo ermittelt und ihn, gewissermaßen
eine Ausgleichsleistung unterstellend, auf die „kleinere“ Seite ein-
stellt, wodurch nun beide Seiten dieselbe Addition erhalten. Man
verfährt also nicht so:
Satl Name und Wohnort der Fremdperson Haben
4“ ; 190 |
OL Waren | 40— Nov. 1 Cassau. Sk. | 182. | 490=—
Dez. dto. = PU Ben
| 850.— an
; ab Haben | SO
Tan: Saldo 360.— Il
sondern in folgender Weise: