So11 Name und Wohnort der Fremdperson Haben
19
SOKTAM | Waren ®sa u. Sk. 1 > 490.—
Dez. 24 dia 19 860.—
nn |_850.— 'ı
1°
‚Jan. 1 Saldo 2
Durch Vortrag des Saldos auf „neue Rechnung“ wird das
Konto wieder eröffnet. Wo bestimmte Entgeltleistungen bestimmte
Zweckleistungen ausgleichen sollen, kann man dies durch den be-
treffenden Posten. beigesetzte Zeichen oder Buchstaben deutlich
machen; man erkennt an dem Fehlen der Zeichen die noch unbe-
glichenen Posten. Ein Register, meist nach Namen, manchmal
nach Wohnorten, unter Umständen innerhalb des Wohnortes nach
Namen geordnet, dient zum Auffinden der Konten. Ein und dieselbe
Fremdperson kann mehrere Konten haben, wenn die Geschäfte mit
derselben aus Sachgründen getrennt geführt werden sollen; z. B.
Konto A, Konto B; gewöhnliches, Scheckkonto usw. Besorgen
zwei Firmen einander gegenseitig ihre Geschäfte, so können sie
darüber getrennte Konten führen, die dann mit mein (unser) Konto
und sein (ihr) Konto von einander unterschieden werden. Wo bei
einer Fremdperson mehrere Konten bestehen, muß in der Grund-
buchung das Konto benannt werden.
Die Konten, die wir als Geschäftskonten bezeichneten, zeigen
auf ihren beiden Seiten eine gewisse Einförmigkeit des Gegenstan-
des; die Konten der Lieferer den Gegenstand „Sache“ im Haben,
die Konten der Abnehmer denselben Gegenstand im Soll; die er-
Steren Konten die Zahlungswerte im Soll, die anderen im Haben. Es
ist also möglich, durch Zusammenziehung aller dieser Konten glei-
chen Sinnes den Gesamteinkauf und den Gesamtverkauf von
Sachen, soweit die Geschäfte über Konto gegangen sind, desgleichen
die Kontozahlungen festzustellen. Dazu müssen die Kontoseiten
„rein“ geführt werden, d. h. es darf kein anders gearteter Gegen-
stand unterlaufen. Dies bietet einige Schwierigkeiten, indem Rück-
waren, Abzüge, Storni, zurückgegangene Verpackung usw. auf der
Seite der Zahlungswerte, zurückgegebene Zahlungswerte auf der
Seite der Handelswerte erscheinen können. Zur Erreichung des
genannten Zweckes muß das Konto dann „bereinigt“ werden, d. h.
die abzugsweise auf die andere Seite gehörigen Posten müssen ge-
kennzeichnet werden durch Häkchen oder noch besser durch noch-
maliges Auswerfen vor der Spalte, wodurch ausgedrückt wird, daß
die ausgeworfenen Beträge sich zu den Werten der Seite gegen-
sätzlich verhalten, also abzuziehen sind. Beispiel:
33