Full text: Leistung und Wert

ZZ a38 
leistung für ein Jahr, das Rechnungsiahr, zu ermitteln und zu diesem 
Zweck die in ihm gemachten gegensätzlichen Geschäfte einander 
gegenüberzustellen. Dies geschieht, wozu uns bereits unser Bei- 
spiel einen Fingerzeig gegeben hat, indem wir aus dem Grundbuch 
alle Posten des Rechnungsiahres ausziehen und dabei die Zweck- 
leistungen — erkenntlich an den Handelswerten — von den Entgelt- 
leistungen — erkenntlich an den Zahlungswerten — und innerhalb 
beider die Sollposten von den Habenposten (stets auf die Firma be- 
zogen) trennen, mit anderen Worten, die Zweckleistungen an die 
Firma ihren Zweckleistungen, die Entgeltleistungen an die Firma 
ihren Entgeltleistungen gegenüberstellen. Daraus ergibt sich ein 
zweiteiliges Konto der Firma. Fassen wir zunächst den Teil ins 
Auge, der die Zweckleistungen umfaßt, und nehmen wir an, 
wir hätten auf die Sollseite alle die einzelnen Leistungsnahmen der 
Firma an Handelswerten, desgl. auf die Habenseite alle die einzel- 
nen Leistungsgaben der Firma an Handelswerten während des Ge- 
schäftsiahres eingetragen, und es ergäben sich beispielsweise aus 
der Addition der beiden Seiten die Summen: 
Soll Firma (Zweckleistungen) Haben 
| Aus Werbungsgeschäften M. 460.000 | Aus Verwertungsgesch, M. 510.000 | 
so würde sich in dem Habensaldo von M. 50,000.— der Wert der 
Zweckleistung „Unternehmerleistung‘“, der Reinertrag des Ab- 
schlußiahres, ausdrücken, und durch die Einstellung auf die Soll- 
seite — womit die Gutschrift auf Kapitalkonto verbunden ist — 
würden beide Seiten ausgeglichen, der Rechnungsabschnitt zur Er- 
ledigung gekommen sein. 
Soweit wäre die Ermittlung des Reinertrages eine einfache 
Sache, wenn wir nämlich von der Voraussetzung ausgehen dürften, 
daß die M. 510.000 im Haben tatsächlich einen Werbungsinhalt von 
M. 460.000 besitzen, was so viel heißt, als daß sämtliehe im Rech- 
nungsjahre angekauften Werte zur Verwertung gekommen sind. In 
Wirklichkeit ist das nur der Fall bei einer entsprechend weit vor- 
geschrittenen Liquidation, trifft aber bei einem im Fortgang befind- 
lichen Unternehmen nicht zu, denn bei einem solchen werden, da es 
stets für die kommende Zeit gerüstet sein muß, zur Zeit der Ertrags- 
ermittlung noch Handelswerte von mancherlei Art, Sachen, Arbeits- 
mittel, unvollendete Werke vorhanden sein. Diese Werte sind in der 
Sollsumme enthalten und müssen aus ihr ausgesondert werden. Wir 
wollen annehmen, daß die Additionen lauten: 
Soll Firma (Zweckleistungen) Haben 
| Aus Werbungsgeschäften M. 560.000 | Aus Verwertungsgesch. M. 510.000 | 
Es muß also der Ertragsermittlung vorausgehen die genaue Fest- 
stellung des Bestandes an Handelswerten und seines Wertes. Ergab 
beispielsweise diese Feststellung einen Gesamtwert des Bestandes
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.