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und Ertrag. Zu Anfang des neuen Rechnungsijahres vollzieht das
Bilanzkonto die entgegengesetzte Aufgabe, den Ausgleich aufzu-
heben, die Konten wieder mit den Abschlußsalden zu eröffnen. Da
sich, wie nach dem Gesagten verständlich, auf dem Bilanzkonto ein
gedrängtes Bild der Kapitalzusammensetzung ergibt, so hat man die
Bezeichnung Bilanz auf das Ganze des Jahresabschlusses über-
tragen. Über die Bilanz sell später noch ausführlicher gesprochen
werden.
Formales über die Eigenkosten. Die Eigenrechnung, die ihrer
Entstehung gemäß mindestens aus zwei Konten bestehen muß, dem
Konto der Zweckleistungen und dem Konto der Entgeltleistungen,
zählt in der Regel eine größere Anzahl von Konten, und es muß
daher bei jedem Konto ersichtlich sein, für welchen Gegenstand es
errichtet wurde. Es würde z. B. das den Leistungen für Waren ge-
widmete Konto zunächst. die folgende Gestalt haben:
SoHl Firma Haben
(gegenleisten) (Gegenleistung zu erhalten)
An A für Waren M. 750.— | Von Z für Waren M. 300.—
BE A 430— |
ACH 28 NE a 90.—
Da nun andere Leistungen als solche, die Waren zum Gegen-
stande haben, auf dieses Konto nicht gebucht werden, so genügt es,
das Kennwort „Waren“ an den Kopf des Kontos zu setzen. Weiter-
hin ist es, weil alle Konten der Eigenrechnung Konten der Firma
sind, die bloße Nennung des Gegenstandes auch das Eigenkonto
schon kennzeichnet, nicht erforderlich, den Namen der Firma, der
unter Umständen ein langer sein kann, über jedes Konto zu schrei-
ben, wonach die Bezeichnung des Kontos der Firma, das Waren zum
Leistungsgegenstande hat, einfach lauten kann:
Sol Waren Haben
An A M.. 750: | Von Z M. 300.
„-B 1400.— * „ Y 430,—
] „GC 225) 90.—
4. © x .
Dementsprechend für alle anderen Leistungsgegenstände, für
die ein Eigenkonto geführt wird. Indem man dann von einem Konto
der Waren, kurz einem Warenkonto usw. spricht, ist es üblich ge-
worden, obschon der Kontobegriff aus den Gegensätzen Soll und
Haben zur Genüge hervorgeht, den Gegenstand in Verbindung mit
„Konto“ über die Kopflinie zu setzen: Warenkonto, Kassakonto,
Maschinenkonto, Aufwandskonto usw. Die Waren, das bare Geld,
die Maschinen usw. sind natürlich nicht Inhaber des Kontos: es soll
nur gesagt werden, daß die Leistungen der Firma bezw. an die
Firma, welche über das Konto geführt werden, zum Gegenstande
Waren, bares Geld usw. haben.
“SW usw