Full text: Leistung und Wert

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Derselbe Grund nun, der Veranlassung gibt, den Namen der 
Firma über dem Eigenkonto wegzulassen, führt dazu, die g le iche 
Vereinfachung schon bei der Grundbuchung vorzuneh- 
men. Die Beteiligung der Firma, als des Buchhaltungsträgers, an 
jeder Leistung ist selbstverständlich, ihre Stellung zu derselben, ob 
Geber oder Nehmer, aus der der Fremdperson gegensätzlich zu ent- 
nehmen. Damit verschwindet also der Name der Firma aus ihren 
Büchern; man pflegt sie nicht einmal außen auf denselben zu ver- 
merken. Man nimmt eben an, daß die in dem Tätigkeitsbereich der 
Firma befindlichen Bücher ihre Geschäftsbücher sind. Immerhin 
wäre es zweckmäßig, sie mit dem Namen der Firma zu versehen, 
damit sie sich an anderer Stelle, z. B. an Gerichtsstelle, als die 
Handelsbücher der und der Firma vorstellen können. 
Die Grundbuchung kann daher nun einfach lauten: 
Fremdperson N N... Sa Haben 
Waren It. Fakturenbuch Nr. ... E M.325.— 
Fremdperson N. N... au Soll 
Bar M. 200.— 
Der Buchhalter weiß, daß er in das Soll des Kontos der Waren 
M. 325.—, in das Haben des Kontos des baren Geldes M. 200.— ein- 
zutragen hat. Da aber die Grundbuchungen nicht immer so über- 
sichtlich sind und, bei der Verschiedenartigkeit der Eigenkonten, 
der Übertragende durch die Überlegung: Welches Eigenkonto 
kommt hier in Betracht? aufgehalten werden kann, so ist es zweck- 
mäßiger Brauch geworden, die Firma zwar wegzulassen, aber zur 
rascheren Orientierung das Eigenkonto zu nennen und demnach 
Z. B. zu buchen: 
Fremdperson N. N. ...- Ar a, Haben 
Warenkonto en Soll 
Waren It. Fakturenbuch Nr. .... I M. 325.— 
Kassakonto. 0 OLE  E Haben 
Fremdperson N. N... +. 4 A Re . Soll 
Barden M. 200.— 
Die Einhaltung einer bestimmten Reihenfolge bei der Nennung 
der Leistungspersonen erleichtert das Eintragen in die Fremd- wie 
die Eigenrechnung. Systematisch wäre es am richtigsten, stets den 
Leistungsgeber zuerst zu nennen, weil die Leistungsgabe der Lei- 
stungsnahme vorausgeht, sie erst möglich macht . Es läßt sich auch, 
und das wäre das Zweckmäßigste, ein Gesetz... in die Folge von 
Fremdperson und Firma bringen. Man beginnt dann am besten mit 
der Fremdperson, weil sie, dem Wechsel mehr unterworfen, dem 
Posten die persönliche Kennzeichnung gibt. Es ist aber Gebrauch, 
den Grundbuchposten mit dem zu belastenden Konto zu beginnen, 
sei es Fremdkonto oder Eigenkonto, es mit dem nachfolgenden zu 
erkennenden Konto durch das Wörichen „An“ im Verbindung zu 
bringen und die Worte Soll und Haben, als durch die Reihenfolge 
bezw. durch das Wörtchen „an“ versinnbildlicht, fortzulassen.
	        
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