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Derselbe Grund nun, der Veranlassung gibt, den Namen der
Firma über dem Eigenkonto wegzulassen, führt dazu, die g le iche
Vereinfachung schon bei der Grundbuchung vorzuneh-
men. Die Beteiligung der Firma, als des Buchhaltungsträgers, an
jeder Leistung ist selbstverständlich, ihre Stellung zu derselben, ob
Geber oder Nehmer, aus der der Fremdperson gegensätzlich zu ent-
nehmen. Damit verschwindet also der Name der Firma aus ihren
Büchern; man pflegt sie nicht einmal außen auf denselben zu ver-
merken. Man nimmt eben an, daß die in dem Tätigkeitsbereich der
Firma befindlichen Bücher ihre Geschäftsbücher sind. Immerhin
wäre es zweckmäßig, sie mit dem Namen der Firma zu versehen,
damit sie sich an anderer Stelle, z. B. an Gerichtsstelle, als die
Handelsbücher der und der Firma vorstellen können.
Die Grundbuchung kann daher nun einfach lauten:
Fremdperson N N... Sa Haben
Waren It. Fakturenbuch Nr. ... E M.325.—
Fremdperson N. N... au Soll
Bar M. 200.—
Der Buchhalter weiß, daß er in das Soll des Kontos der Waren
M. 325.—, in das Haben des Kontos des baren Geldes M. 200.— ein-
zutragen hat. Da aber die Grundbuchungen nicht immer so über-
sichtlich sind und, bei der Verschiedenartigkeit der Eigenkonten,
der Übertragende durch die Überlegung: Welches Eigenkonto
kommt hier in Betracht? aufgehalten werden kann, so ist es zweck-
mäßiger Brauch geworden, die Firma zwar wegzulassen, aber zur
rascheren Orientierung das Eigenkonto zu nennen und demnach
Z. B. zu buchen:
Fremdperson N. N. ...- Ar a, Haben
Warenkonto en Soll
Waren It. Fakturenbuch Nr. .... I M. 325.—
Kassakonto. 0 OLE E Haben
Fremdperson N. N... +. 4 A Re . Soll
Barden M. 200.—
Die Einhaltung einer bestimmten Reihenfolge bei der Nennung
der Leistungspersonen erleichtert das Eintragen in die Fremd- wie
die Eigenrechnung. Systematisch wäre es am richtigsten, stets den
Leistungsgeber zuerst zu nennen, weil die Leistungsgabe der Lei-
stungsnahme vorausgeht, sie erst möglich macht . Es läßt sich auch,
und das wäre das Zweckmäßigste, ein Gesetz... in die Folge von
Fremdperson und Firma bringen. Man beginnt dann am besten mit
der Fremdperson, weil sie, dem Wechsel mehr unterworfen, dem
Posten die persönliche Kennzeichnung gibt. Es ist aber Gebrauch,
den Grundbuchposten mit dem zu belastenden Konto zu beginnen,
sei es Fremdkonto oder Eigenkonto, es mit dem nachfolgenden zu
erkennenden Konto durch das Wörichen „An“ im Verbindung zu
bringen und die Worte Soll und Haben, als durch die Reihenfolge
bezw. durch das Wörtchen „an“ versinnbildlicht, fortzulassen.