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muß die Verschiedenartigkeit berücksichtigt werden. Bezüglich der
anderen Arbeitsmittel liegt die Sache ebenso. Es ergibt sich dar-
aus, daß die rechnerischen Beziehungen der Arbeitsmittel zum Ar-
beitsergebnis schwer genau festzustellen sind. Daher greift man
zweckmäßigerweise zu einer Schätzung auf Grund angenommener
durchschnittlicher Beanspruchung. Man könnte allerdings die Schät-
zung auf die nicht unmittelbar arbeitenden Arbeitsmittel beschrän-
ken und deren Leistung durch Zuschläge auf die Maschinenarbeit,
als die unmittelbar meßbare Leistung, in Anschlag bringen, wenn
alle Arbeitsmittel lediglich unter dem Einfluß der Arbeit stünden.
Es stehen jedoch manche Arbeitsmittel noch unter anderen Einflüs-
sen, die den Verbrauch beschleunigen, so die Baulichkeiten unter
atmosphärischen. Es kann auch die genaue Bestimmung der Zeit
der Maschinenarbeit unter Umständen mit Schwierigkeiten verbun-
den sein. Man gelangt daher dazu, die angenommene Gesamtlei-
stungsfähigkeit des Arbeitsmittels oder der Kategorien derselben
auf eine gewisse Anzahl von Jahren zu übertragen ——z. Bi die
200 000 Arbeitsstunden des Fabrikgebäudes auf 80 Jahre, die 30 000
Arbeitsstunden der Maschine auf 12 Jahre — und auf diese Jahre
den Anschaffungspreis gleichmäßig zu verteilen. Also von dem
Fabrikgebäude des Beispiels jährlich 100 000:80 = 1250 Mark, von
den 10 Maschinen desselben 30 000:12 = 2500 Mark usw., mit wel-
chen Wertabgaben das Konto der Werkarbeit, im Besonderen das
Konto der allgemeinen Werkarbeit, belastet wird. Man erkennt,
daß die Wertabgabe sich nicht so sehr aus der Abnutzung ergibt, —
deren Einfluß auf den Wert des Arbeitsmittels mehr Bedeutung für
einen Verkauf hätte und im Einzelfalle durch sachverständiges Ur-
teil festgestellt werden müßte —, als aus der Benutzung an sich und
aus der Vorstellung, daß die Arbeitsmittel am Umsatz teilnehmende
Werbungswerte sind und durch denselben nach und nach zu Gelde
werden sollen. Dieses Geld wird, solange der Unternehmer nur
über den Reinertrag verfügt, im Kapital zurückgehalten. Es schadet
nichts, wenn das Arbeitsmittel früher gedeckt ist, als es tatsächlich
außer Benutzung gesetzt wird, oder wenn im Falle der Auflösung
des Unternehmens sein Veräußerungspreis den nach der Wertab-
gabe noch zu Buche stehenden Wert übersteigt. Das ist, da man
den tatsächlichen Veräußerungswert doch nicht genau treffen wird,
jedenfalls dem üblen Ausgang vorzuziehen, daß die in den Bilanzen
mit prunkenden Zahlen als Kapitalteile erscheinenden Arbeitsmit-
tel bei der Auflösung des Unternehmens diese Werte bei weitem
nicht erbringen.
Es ist ein in der Praxis vielfach geübter Brauch, die prozen-
tualen „Abschreibungen“ *) der Arbeitsmittel jeweils von dem
*) In dieser Arbeit wird ein Unterschied gemacht zwischen der Wertabgabe
der Arbeitsmittel, die sie in Beziehung zum Arbeitsvorgang setzt und das Ergeb-
nis desselben beschwert, und zwischen der Abschreibung als einer Maßnahme
der Bilanznachprüfung, über die an anderer Stelle gesprochen werden wird. Die
Praxis wirft Beides zusammen, daher ist die von ihr geübte Abschreibung oben
zwischen Anführungszeichen gesetzt.