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der damit verbundenen Ersparnis des Hinweises auf die Grundbuchung
(Datum, Folio, Gegenkonto). Die Verteilung der Fremdkonten
im Grundbuch auf Spalten wollen wir außer Betracht lassen,
da sie das Bestehen nur ganz weniger Fremdkonten voraussetzt,
also für eine kaufmännische Buchhaltung nicht in Betracht kommt.
Man muß sich begnügen, die auf dem Grundbuch aufgebaute Fremdrechnung
durch das erstere summarisch zu kontrollieren. Dagegen
läßt die geringere und dem Ermessen des Buchhaltungsträgers unterworfene
Zahl der Eigenkonten ihre räumliche Angliederung an die
Grundbuchung zu. Die einfachste Form ist die Zerlegung in Zahlungswerte
— also Geld, falls Wechsel nicht vorkommen — und
Handelswerte, denen besondere Doppelspalten angewiesen werden.
Beispiel:
Handelswerte Zahlungswerte
MOD er nT Ss H Ss H
A Sall, Bauarbeiten laut Rechnungskopier -
buch Fol... 2410|
B Haben, Steinmetzarbeit am Bau X. 3.675 |
C Soll, ä Konto für Maurerarbeit am Bau Y. | 4.000
D Haben, Bar zum Ausgleich seines Kontos 5.724
Aufwand an Kassa im Monat.... It. Aufwandsbuch | im im)
Privatkonto (Haushaltung) Soll ‚| 2.540
Barentnahme im Monat .... | i
| 2.410| 5.645| 8.510] 5.724
Grundbuch nach Methode I eines Architekten, der auf eine ausführlichere
Eigenrechnung verzichten kann, weil ihm die der Gegenstandsbuchhaltung
angehörigen Baubücher, d. h. die Aufzeichnungen
der in die einzelnen Bauarbeiten übergegangenen Sach- und Arbeitswerte,
wenn genau geführt, sagen, was er an den einzelnen Aufträgen
verdient hat. Soll und Haben beziehen sich in beiden Spalten
auf die Fremdrechnung. Die Barposten sind in beide Spalten auszuwerfen
und bleiben bei der Eintragung in die Fremdrechnung unberücksichtigt.
Durch Hinzufügung weiterer Spalten kann man sowohl die
Handelswerte, wie die Zahlungswerte nach Konten zerlegen. Die
nächstliegende Teilung, Kassa, Wechsel, Haupthandelswerte (Waren,
Erzeugung, Betrieb), Aufwandswerte ergibt vier Doppelspalten. Indem
die Grundbuchbeträge sich nun bereits über vier Spalten verteilen,
geht die für die Eintragung in die Fremdrechnung erforderliche
Übersichtlichkeit, die bei dem obigen Beispiel noch gewahrt war,
verloren, und dies macht es nötig, der Fremdrechnung eine besondere
Spalte zu widmen, also zur ursprünglichen Form des Grundbuches
zurückzukehren und sie durch Hinzufügung von Gegenstandsspalten
zu erweitern, welche die Posten nach ihrer Zugehörigkeit
zu den betreffenden Eigenkonten aufnehmen. Diese Spalten
haben nun mit der Fremdrechnung nichts zu tun; es sind Konten der
Eigenrechnung, die Bezeichnung Soll und Haben bezieht sich auf
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