Full text : Leistung und Wert

) —
Falle Zweckleistungsnehmer ist, bei den einzelnen Posten ersichtlich
 gemacht werden muß.
Beispiel:
Soll Kassakonto Monat ....... 19.... Haben
Datum An Bestand M. 5.417.90 |! Datum Von Warenkonto
nn Wechselkonto ; an Gebr. Grätz M. 527.50 1
Nr. 317, a/Berg & Co. 242.50 u (un Aufwandskonto. ‚an
Emil‘ Scholl Gehalt‘ 350.—
Da das Kassabuch immer zugleich bleibt, was es ursprünglich
ist, ein Bestandbuch für das bare Geld, so enthält es nicht nur die
Barposten, sondern auch die einseitigen Zahlungsposten, die über ein
Fremdkonto gehen. Diese würden in ein Barbuch eigentlichen
Sinnes, d. h. in ein Grundbuch der gegen Bar abgewickelten Geschäfte
 nicht gehören, sondern in das Kreditbuch, welches letztere
der Fremdrechnung zur ausschließlichen Grundlage dient. Hier aber
muß man die Fremdkontobarposten aus dem Kassabuch in die
Fremdrechnung eintragen, sodaß diese sich hinsichtlich der baren
Entgeltleistungen aus Kreditgeschäften auf das Kassabuch gründet.
Will man die Fremdrechnung an Hand der Grundbuchungen auf
Richtigkeit prüfen, so ist es notwendig, im Kassabuch Fremdrechnungsspalten
 im Soll und Haben einzurichten, deren Endsummen die
Ergänzung der aus dem anderen, dem Kreditgrundbuch, sich ergebenden
 Summen darstellen. Zu beachten ist, daß, was die Firma in
ihrem Kassakonto soll, ins Haben der Fremdrechnung kommt und
umgekehrt.
Oder man zieht es vor, die Fremdrechnung ausschließlich auf
ein Kreditgrundbuch zu begründen, dann müssen die Fremdkontozahlungsposten
 auch in dieses Grundbuch kommen und aus ihm in
die Fremdrechnung übertragen werden. Obschon damit eine doppelte
 Buchung der in Frage kommenden Posten verbunden ist, so
ist diese Art vorzuziehen, weil sie systematisch richtiger und es bequemer
 ist, aus einem Grundbuch zu übertragen, als aus zweien.
Ohnehin verringert ja die stetige Zunahme des bargeldlosen Zahlungsverkehrs,
 der mit Verschiebungen zwischen Geld- und Geschäftskonten
 arbeitet, die Zahl der auf diese Weise in das Kreditgrundbuch
 aufzunehmenden Barzahlungsposten.
Die Vorteile, die die Verwendung des Kassabuches als Bestandteil
 der Rechnungsbuchhaltung mit sich bringt, bestehen in
einer großen Ersparnis an Schreibarbeit und damit an Zeit. Andererseits
 durchbricht sie den Grundsatz, daß die Buchhaltung des Leistungsgegenstandes
 von der Rechnungsbuchhaltung unabhängig sein
soll, sie leistet Verzicht auf die möglichen Trennungen der Grundbuchung
 und gibt für einen gerade so wichtigen Fall den Vorteil der
Kontrolle preis, der darin liegt, daß die baren Ein- und Ausgänge
sämtlich von einer anderen Person als dem Kassierer auf Grund der
von ihr selbständig zu prüfenden Belege und Unterlagen grundbuchmäßig
 verarbeitet werden. Diese Kontrolle ist ja nicht nur als eine

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